würde ich persönlich nicht überbewerten!
man müste natürlich die exakten umstände und die seite kennen. sonst ist seriös nicht mehr als eine tendenzielle einschätzung zu sagen.
wen du keine url nennen möchtst dann ab zum anwalt deines vertrauens

ist die abmahnung ungerechtvertigt dann zahlt der abmahner!
gruß
iluminatus
ps.
problematisch, und das ist wohl in deinem fall wohl so, ist es eigentlich immer dann, wen du die marke x benenst und die marke y verkaufst.
aber auch das kann unter bestimmten vorraussetzungen, die make x ist halt ausverkauft und nachlieferungen werden von deinem lieferanten verweigert, für einen gewissen zeitraum hingenommen werden müssen. ich denke das auch juristen nach verhältnissmässiegkeiten gehen die einfach gegeben sein müssen. ansonsten hast du natürlich eine sorgfals pflicht. betreibst du nur wenige seiten und pflegst die ganz normal sollte es kein problem sein. erfärt der richter aber das du hundert seiten aleine betreust, dann brauchst ihm nichts von sorgfalt erzählen
