Zitat:
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Der Paragraph betreffend der Wiederrufsbelehrung in den AGB muss "nach Schriftart oder/und -form sowie -farbe deutlich vom übrigen Text abzugrenzen sein" (§355 Abs. 2 Satz 1 BGB)
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haben wir unterschiedliche BGBs? bei mir steht nix von "schriftart" etc.?!