Sorry, ein wenig Verwirrung gestiftet, also der § im BGB beinhaltet nur folgenden Satz:
"Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher ->eine deutlich gestaltete Belehrung<- über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels[...]"
Die Klausel mit der Form und Farbe ist nicht im Rechtstext selber verankert. Sondern in diversen Urteilen betreff des §355 BGB nachzulesen.
Natürlich gibt es (wie so oft) auch unterschiedliche Urteile dazu. Das macht die Sache ja gerade erst spannend
