Nein, da fehlt kein Punkt, denke ich
Ben meint, wenn ich das richtig verstehe, folgende Situation.
A hat die Domain domain.de registriert, die unter
http://www.domain.de und
http://domain.de erreichbar ist.
Nun möchte B die Domain wwwdomain.de registrieren die dann unter
http://www.wwwdomain.de und
http://wwwdomain.de erreichbar sein wird.
Sozusagen als Vertipper-Domain
Die Frage selbst lässt sich ohne weiteres leider nicht beantworten, da es hier auf die Domain ankäme (z.b. ob Namensrechte vorliegen, etc.).
Wenn Du nur auf rechtlichen Anforderungen an die Verwechselungsgefahr hinaus willst, findest du unter folgendem Link mehr:
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=72
Gruß
Philipp