Datensparsamkeit... wenn ich das schon höhre
Auch wenn alles was phiro geschrieben hat vollkommen richtig ist, würde ich mir da keinen großen Kopf drum machen.
Mir ist kein Fall bekannt, bei dem es hier tatsächlich ein Urteil zu lasten des Newsletterbetreibers gegeben hätte.
Ich denke das fällt eindeutig in die Kategorie der "schwebend Unwirksamen" Geschäfte/Vertragsabschlüssen (das Ausfüllen eines Fragebogens um ein Newsletter zu abonnieren ist ein Vertragsabschluss).
Soll dir erstmal Jemand nachweisen, dass du die Daten nicht brauchst...
Prominentes Beispiel für schwebend unwirksame Geschäfte, sind zum beispiel die ganze Handyfun Schiene von Jamba. Da Jamba nicht garantieren kann, dass der Abonnent ihres Spar(?!)Abos tatsächlich geschäftsfähig ist, müssen Sie im Zweifelsfalle (Wenn die Eltern sich beschweren) den Vertrag auflösen und die Leistungen zurückerstatten.
Jamba lebt damit ganz gut. An deiner Stelle würde ich es genauso halten.
Viel wichtiger ist die Verwendung eines Double-Opt-In-Verfahrens, damit hinterher nicht jemand behaupten kann, er habe sich nicht angemeldet, sondern jemand anders unter Verwendung seiner Adresse.