Das AGB Gesetz - kurz AGBG - wurde zum 1.1.2002 aufgehoben und durch die Regelungen der § 305 ff. BGB ersetzt...
Da finden sich nun logischerweise auch die wichtigsten Dinge, die zum Thema AGB zu beachten sind. Allerdings gibt es auch hier - wie immer wenn es um Gesetze geht - nicht nur eindeutige Formulierungen, so dass man, sofern nicht ausschliesslich auf Muster AGB wie man sie beispielsweise bei janolaw.de oder in der einschlägigen Literaut (z.b. Münchener Vetragshandbuch - Reihe aus dem Beck Verlag) zurückgegriffen wird, den Rat eines Anwalts einholen sollte. Auch wenn man Muster-AGB nutzt kann es natürlich ratsam sein Rechtsrat einzuholen, da diese nicht immer zwingend alles so regeln, wie man selbst es gern geregelt hätte...
Gruß
Philipp
Geändert von phiro (17-11-2006 um 02:20 Uhr).
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