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Alt 20-11-2006, 07:46
tea29 tea29 is offline
Online Marketing Trainee
 
Registrierungsdatum: Sep 2006
Beiträge: 26
Standard

Rein generell sind im Privaten-RS wie auch im Firmen-RS Streitigkeiten bzw. Probleme aus Urheberechts und anderen Schutzverletzungen ausgeschossen (Details könnt Ihre unter Ausschlüsse in den ARB "Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen" nachlesen). Lasst Euch diese vor dem Vertragsabschluss vorlegen und prüft selber.

Manchmal hilft schon umsichtiges Handeln bzw. eine gute Markenrechere. Aber nicht immer, wie mein Beispiel der Domain "Literaturen.de" belegt.

Es ist ein Unding, dass eine beschreibende Domain enteignet wird, wenn eine Jahre später gegründete Firma Ihre Rechte an dieser Domain durchsetzen kann.

Ich kann auch nicht nach Stuttgart in die Königsallee (?) gehen, mir einen Laden aussuchen und den bestehenden Besitzer rausschmeissen, damit ich mit meinem neu gegründeten Unternehmen einen Laden aufmachen kann.

Die Gothaer hatte vor 7- 8 Jahren eine "IT Police" die für den gewerblichen Webdesigner die auch bei Urheberechtsverletzungen schützte (glaube ich zumindestens). So weit ich mich erinnern kann, bezieht sich dies aber nur auf Schäden/Inhalte/Bilder, die für einen Kunden erstellt werden (wie gesagt ist schon lange her)

Viel Erfolg bei der weiteren Suche!
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