Impressum im Newsletter Wir vertreiben ein eigenes Newsletter-System unter [URL entfernt (Mod.)] und raten allen Kunden immer eindringlich dazu, ein vollständiges Impressum auch in Newslettermails einzufügen.
In der Praxis bewährt es sich, dieses zusammen mit dem Abmeldelink für das Opt-Out in den Fuß des Newsletters zu legen. Es mag rechtlich nicht schlüssig geklärt sein, ob ein Link auf ein Impressum nicht auch ausreichend ist, aber was spricht dagegen auf Nummer sicher zu gehen, und die vollständigen Angaben direkt in der E-Mail zu machen?
Außerdem sollte man beachten, dass Kontaktinformationen nicht nur reinen Pflichtcharakter haben, sondern auch nützlich sind. Warum den Empfänger nicht über die eigene Post- und E-Mailadresse sowie Telefonnummer aufklären? Hat doch was praktisches, wenn dieser Kontakt aufnehmen möchte.
Geändert von SISTRIX (28-11-2006 um 15:55 Uhr).
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