gute frage!
aus dem bauch heraus würde ich sagen das dass problemlos machbar sein sollte.
aber was nützt dir mein bauchgefühl!
eigentlich gibt es nur einen vernünftiegen weg.
- du ruffst bei der gema an und fragst.
geben die dir ein okay, dann sollte es okay sein!
sagen die nein, bedeutet das nicht unbedingt die wiedergabe der tatsächlichen rechtslage!
dann wirst du wohl in den sauren apfel beisen müsen und einen medienanwalt für eine auskunft bezahlen müssen.
gruß
iluminatus