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Alt 09-01-2006, 14:07
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Standard GEZ: Für TV-taugliche Mobiltelefone besteht Gebührenpflicht

Zitat:
Für TV-taugliche Handys besteht nach Angaben der Gebühreneinzugszentrale GEZ grundsätzlich eine Rundfunkgebührenpflicht. Das gelte aber nur dann, wenn der Handybesitzer noch kein Fernsehgerät angemeldet habe, sagte ein GEZ-Sprecher am heutigen Montag gegenüber dpa; er bestätigte damit grundsätzlich einen Bericht der Berliner Zeitung. "Mobiltelefone, die auch Hörfunk- oder Fernsehprogramme zum Beispiel über DVB-H oder DMB empfangen, sind Rundfunkempfangsgeräte. Somit besteht grundsätzlich eine Gebührenpflicht nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag", erklärte der GEZ-Sprecher.
Kompletter Artikel bei heise.de: http://www.heise.de/newsticker/meldung/68130

Na, das kann ja lustig werden ....

Gruß Johannes
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