Zitat:
|
Für TV-taugliche Handys besteht nach Angaben der Gebühreneinzugszentrale GEZ grundsätzlich eine Rundfunkgebührenpflicht. Das gelte aber nur dann, wenn der Handybesitzer noch kein Fernsehgerät angemeldet habe, sagte ein GEZ-Sprecher am heutigen Montag gegenüber dpa; er bestätigte damit grundsätzlich einen Bericht der Berliner Zeitung. "Mobiltelefone, die auch Hörfunk- oder Fernsehprogramme zum Beispiel über DVB-H oder DMB empfangen, sind Rundfunkempfangsgeräte. Somit besteht grundsätzlich eine Gebührenpflicht nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag", erklärte der GEZ-Sprecher.
|
Kompletter Artikel bei heise.de:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/68130
Na, das kann ja lustig werden ....
Gruß Johannes