Seit dem 1. Januar 2007 gibt es ein neues Gesetz: Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister” (EHUG) in Kraft getreten. Dies besagt, dass eMails im Geschäftsverkehr ähnlich strickte Pflichtangaben wie ein Impressum enthalten müssen.
Davon sind zwar nur alle betroffen, die im Handelsregister eingetragen sind, aber trotzdem wird es wohl zukünftig dann eher unseriös aussehen, wenn das Impressum in den eMails fehlt (Hausfrauen-Firma). |