Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 28-03-2007, 19:29
phiro phiro is offline
Online Marketing Trainee
 
Registrierungsdatum: Apr 2006
Beiträge: 57
phiro eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Hallo!

Möglicherweise besteht diese Gefahr, denn in § 6 TDG heisst es:

Zitat:
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten [...es folgen die Inhaltlichen Anforderungen...]

Die Frage ist, welche Anforderungen man an die unmitteldare und ständige Verfügbarkeit stellt. Insbesondere bei Textbasierenden Browseren (Lynx, etc.) oder von mobilen Endgeräten ist diese bei Vorhalten eines jpg als Impressums - zumindest meiner Meinung nach - nicht gegeben. Ich persönlich würde daher dazu tendieren, dies nicht genügen zu lassen. Ob es bereits Rechtsprechung zu der Frage gibt, weiß ich nicht.
Insbesondere stellt sich mir allesdings die Frage nach dem konkreten Nutzen. Wer seinen Namen nicht in Google sehen will, dem ist auch mit einem einfachen noindex geholfen.

Gruß

Philipp
Mit Zitat antworten