Impressum als jpg In dem Heft was ich neulich von Ebay erhalten habe "So ist's Recht, Wissenswertes für gewerbliche Verkäufer" steht auf Seite 6, das es nach den Grundsätzen nicht erlaubt ist, Vertragsinhalte wie AGB (...) als Bilder oder Grafiken einzubinden, weil so nicht gewährleistet sei, dass Informationen auch für sehbehinderte Mitglieder abrufbar sind.
Dies nur als ergänzendenHinweis zur Frage ob es einen Gesetzestext gibt, der sowas verbietet. |