Hallo,
muss mich hier erstmal zurechtfinden und hoffe, ich bin im richtigen Forum.
Ein Mitbewerber hat die vollständigen Produkttexte mehrerer Unterseiten von uns geklaut (und auf über hundert Doorway Pages verteilt - aber das ist ein anderes Thema).
Es geht mir um den Beweis, dass wir die Urheber sind. Natürlich sollte man regelmäßig eine CD bei einem Notar hinterlegen - aber wer tut das schon.
Frage: Ist die "Wayback Machine" auf
www.archive.org ein zulässiges Beweismittel? Hier sieht man das nähmlich sehr schön.
Gruß und Dank
Peter