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Alt 29-06-2007, 11:51
MarketJohn MarketJohn is offline
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Registrierungsdatum: Jun 2007
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hallo tea,

ähnliche themen wurden bei uns im Medienrecht schon erläutert.
du kannst sicher deinen Namen nicht ändern, aber der hat in diesen Fällen immer das nachsehen gegenüber firmen, städten oder ähnlichen Einrichtungen, was die url-vergabe und das namensrecht angeht. es macht denke ich wenig sinn sich da rum zu streiten. gerade die ähnlichkeit zwischen. haufe-media und haufe-fachmedia sehe ich da als größtes problem an. Bei den anderen sachen könntest du prinzipiell erstmal die url ordern, wenn sie frei ist und hättest dan eventuell bei späteren ansprüchen das nachsehen und müsstest sie an den Verlag Haufe abtreten.
Ob das jetzt eine Namensrechtverletzung imeigentlichen Sinne darstellt ist allerdings sehr zweifelhaft, da dies nunmal dein name ist und die url noch frei ist.
denke rechtlich kann man dich da nicht direkt belangen, höchstens wenn sie (Haufe) sich dann die url einverleiben wollen.

Also an sich ne recht unkonkrete und verworrenen geschichte. Solltest einfach entscheiden, in wiefern du lust hast, dich mit dem großen bruder anzulegen. Und da du nun ja auch schon bei denen angefragt hast, wissen die nun ja auch schon von dir. was vielleicht net unbedingt von Vorteil ist, falls du dich jetzt für den risikobehafteten weg entscheidest.

Grüße
MarketJohn.
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