ich kann dem verfahren auch nicht ganz folgen ... was soll das?
ich habe die eingangs gestellte frage beantwortet. klar und deutlich.
die zweit und dritte eingabe sind für nicht mehr nachvollziehbar.
zudem ist das verfahren, was du da anwendest nicht für jeden sterblichen nachvollziehbar. ich will nicht gerade schreiben unsinn.
lieber gruß
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