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Alt 08-01-2008, 20:02
yadda yadda is offline
Online Marketing Trainee
 
Registrierungsdatum: Oct 2006
Beiträge: 34
Exclamation

§ 5 Allgemeine Informationspflichten

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind,

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html



Gruß

Y
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