Also wenn es nach dem Urteil des OLG Frankfurt geht (2te Instanz) hättest du nicht zahlen müssen!
Gestern berichtete heise in diesen
Artikel darüber.
Den Beschluss findet ihr unter
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.2.2008, Aktenzeichen 6 W 17/08.
Generell noch was zu den AdWords Richtlinien:
Ein Werbemittel von Jochen Schweizer wurde auch von Google abgelehnt - wegen "pornographischer Inhaltes". Wer sich davon überzeugen will, dass das Werbemittel ziemlich unverfänglich ist kann es in dem
Partnerblog von Jochen Schweizer nachlesen. (Um es vorweg zu nehmen - nein, ich bin nicht der Dennis aus den Blogkommentaren).
Gruß,
dennis