Deine Bedenken halte ich für berechtigt, aber in der Regel besitzen
die Plattenfirmen keine Rechte am Namen des Künstlers sondern
an seinen Werken zu Vertragszeit.
Aber in der Regel bedeutet auch, dass es anderslautende Verträge
existieren könnten.
Zumindest aber haben die Nachfahren von bekannten Persönlichkeiten
in den meisten Fällen Rechte am Namen des Verstorbenen. Diese
sind aber wieder in der Regel in erster Linie wie Warenzeichen für
bestimmte Produkte definiert.
Ich denke ohne den Namen der Person zu kennen, ein Restrisiko bleibt
bei diesen Dingen immer. |