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Alt 16-04-2008, 12:28
iluminatus iluminatus is offline
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ich kann dem auch nur teilweise folgen.
für mich ist ein Thumbnails im wesentlichen so etwas wie ein zitat. es ist ein unvollständiger ausschnitt/eindruck!
wer sein zeug öffentlich ins netz stellt muß genau so damit rechnen zitiert zu werden wie jemand der ein buch schreibt!
prinzipiel habe ich immer ein problem damit wenn für das internet neue regeln aufgestellt werden sollen. nur weil das medium elektronisch ist, ist es doch im wesentlichen nicht anders als bei print produkten!

was ist eigentlich wenn ich ein kunstführer schreibe und darin kleine mehr oder minder wertlose fotos der originalgemälde verwende um auf den künster und sein werk hinzuweisen?
Ich habe da absolut keine ahnung wie das rechtlich gehandhabt wird.
das selbe sollte dann aber auch für eine bildersuche gelten, weil eine bildersuche exakt so ein kunstführer ist!

Geändert von iluminatus (16-04-2008 um 12:33 Uhr).
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