Rein rechtlich wohl nicht, jedenfalls nicht sofern einzelne Beiträge die nötige Schöpfungshöhe im Sinne des Urheberrechts erreichen. Das Urheberrecht und damit auch das Verwertungsrecht liegt dann beim Autor. Selbst wenn die User dem Betreiber ein Nutzungsrecht eingeräumt haben, dürfte dies nur zu Gunsten des damaligen Betreibers gelten.
Gruß
Phiro |