Hallo Miriam,
ich halte die Möglichkeit einer berechtigten Abmahnung zumindest für gegeben. Es gibt einen Haufen Rechtsprechung zur Wettbewerbswidirigkeit von Werbung im Zusammenhang mit Bewertungen der Stiftung Warentest. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Werbung mit nicht mehr aktuellen Tests.
Die Frage wird sich so einfach sicher nicht beantworten lassen, vielmehr dürfte es darauf ankommen, welcher Gesamteindrukc beim Verbraucher entsteht / entstehen kann. Von daher ist hier wohl der Gang zum Anwalt nötig...
Gruß
Philipp |