Hallöchen zusammen (hui, mein 1. Post),
so ganz abwegig ist diese Abmahnungsidee nicht. Laut BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung), die seit 2003 in Kraft ist, müssen alle Auftritte der öffentlichen Hand auf Bundesebene (durch entsprechende Landesverordnungen größtenteils auch auf Landesebene) bis Ende 2005 "barrierefrei" nach den Bedingungen der BITV sein. Die BITV baut hauptsächlich auf den WCAG 1.0 (Web Content Accessibility Guidelines) des W3C auf. Ich habe noch nicht überprüft, inwiefern die barrierefreie Umsetzung tatsächlich vorangeschritten ist, aber sollte ein Blinder/Tauber/Anderweitig Behinderter sich diskriminiert fühlen - warum sollte er nicht klagen können?
Gruß
Eiki |