Das LG Köln
(Beschl. v. 08.06.2004 - Az.: 6 W 59/04 ) hat entschieden, dass die Nutzung fremder Markennamen im Rahmen von AdWords, auch bei der Benutzung als bloßes Keyword, eine Wettbewerbsverletzung sind.
Die Entscheidung liegt zwar schon etwas zurück, wurde aber bislang nicht veröffentlicht.
"Die danach gebotene Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles belegt indes die Unlauterkeit der Werbung. Diese erschien (auch) bei Eingabe des Suchwortes "P(...)" in die entsprechende Eingabemaske der Suchmaschine Google.
Der Internetnutzer hatte damit bei der Eingabe des Suchwortes denjenigen Begriff gewählt, der die geschäftliche Bezeichnung der Antragstellerin sowie den prägenden Bestandteil von deren Wort/Bildmarke darstellt."