Zitat:
| Zitat von YeeHa Es geht da ja um viel mehr. Jetzt sollen ja auch Computer angerechnet werden, weil dort die Möglichkeit besteht Fernsehen drüber zu schauen. Das find ich schon frech. |
das hat einen langen bart und ist nun wirklich nicht neu. der gedanke ist von 2004 und wurde 2005 in gesetz gefasst.
es wird NACH einführung der reglung mit einer flut von klagen gerechnet, die sogar darauf hinauslaufen könnten, dass der rundfunkvertrag und somit die GEZ als solches in frage gestellt wird.
die foren sind voll damit und heise hatte das lang und breit geschrieben seinerzeit. der grund der kritik ist, das sowohl die leistung als auch das angebot im internet nicht vorhanden ist. wenn ich SWR3 hören kann, aber das alle nase buffert, weil es über einen tiscali server läut (was ansich schon ein witz ist!

), dann berechtigt das noch lange nicht zu einer gebühr. desweiteren werden tagesschau und so nur als stream angeboten. auch dafür muss man keine GEZ zahlen.
es wird allgemein laut, das die GEZ sich mit diesen aktion selber den gnadenschuss gegeben haben wird. allerdings wird sich das, wie jeder rechtsstreit, laaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaange hinziehen!
lieber gruß
terraX