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Alt 21-02-2006, 20:41
RA Dr. Bahr RA Dr. Bahr is offline
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Standard LG Köln: Mitstörerhaftung des Merchant für seinen Affiliate II

LG Köln - Beschl. v. 31.01.2006 - Az: 33 O 34/06

Leitsätze:
1. Die Verwendung einer fremden Marke eines Wettbewerbers als Keyword bei Google AdWords ist eine wettbewerbswidrige Handlung.

2. Ein Affiliate ist als "Beauftragter" des Merchant iSd. § 8 Abs.2 UWG anzusehen. Der Begriff des "Beauftragten" ist weit auszulegen, da sich der Betriebsinhaber, dem die Wettbewerbshandlung zugute kommt, bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht nicht hinter von ihm abhängigen Dritten verstecken können soll.

3. Die Regelung des § 8 Abs.2 UWG ist bei Affiliates stets anwendbar und nicht widerlegbar. Selbst wenn der Merchant seinen Affiliates ausschlie0lich die Benutzung bestimmter Begriffe erlaubt und die Nutzung anderweitiger Begriffe strafbewehrt untersagt hat, tritt eine Mithaftung des Merchant ein.


Entscheidung im Volltext: http://www.affiliateundrecht.de/lg-k...3-O-34-06.html

Anmerkung: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20060221124225.html
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