Moin Moin Handy.
Ob das im Duden steht oder nicht ist unwichtig.
Patent haben die?...nö,nö.
Irgendwelche Markenrechte könnten die haben,die aber auch anders entstehen können als durch den Eintrag einer Marke.
Falls das nicht der Fall ist,dann...
Stützen die sich vielleicht auf § 1UWG ,weil du eine bekannte geschäftliche Bezeichnung nutzt und das ganze dann eine wettbewerbswidrige Behinderung sein kann.(wäre bei Nutzung/Nennung von Klingeltoene.xx der Fall)
Wichtig ist auch ob Branchengleichheit da ist.
Ich kann mich da aber den Vorschreibern nur anschliessen,mit dem Tipp einen Profi damit zu beauftragen.
Onkel Bahr wurde erwähnt,führe ich noch advo24.de an.
Gruß aus ShenZhen - Öddel - |