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Alt 23-03-2006, 09:24
Öddel Öddel is offline
Online Marketing Trainee
 
Registrierungsdatum: Dec 2005
Beiträge: 52
Standard

Na wenn er sich auf den Markeneintrag stützt kann er wohl kaum rückwirkend Ansprüche geltend machen bis zur Erfindung des Internets oder wie?

Eventuelle Ansprüche gelten für mich ab Eintrag und/oder Bekanntmachung der Marke.

Prioritätstag (Tag der Anmeldung) ist doch nur wichtig gegenüber Typen die evtl. die gleiche Marke anmelden und sich gegenseitig behaken wer da nun schneller war.

Schreib doch einfach genau die Statistik vom Bekanntgabetag bis zur Entfernung der Verletzung auf deiner Seite auf und als Umsatz 1 Cent.


Lass ihn doch vor Gericht wandern damit,ich hätte da meinen Spass dran.

Oder schicke denen doch noch ne Abmahnung,mit der Begründung einer Wettbewerbsbehinderung,weil du als Anbieter von Klingeltönen nicht unter deren Domain zu erreichen bist :-)

Gruß Öddel
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