Also die UL wurde angenommen, im Moment geht es nur um weitere Ansprüche, ich poste Mal den letzten Teil des Schreibens:
"Selbstverständlich verletzt auch die Benutzung des Zeichens "Klingeltöne xy" die Rechte meiner Mandantein an der Bezeichnung "Klingeltöne.xy". Die Verwendung des Kennzeichens durch Ihre Mandantin in dem Metatags verletzt auch vorsätzlich und planmäßig die Rechte meiner Mandantin.
Meine Mandantin sieht deshalb keinerlei Veranlassung auf ihre weiteren Rechte zu verzichten oder gar die Angelegenheit als erledigt zu betrachte. Ich fordere Ihre Mandantin daher letzmalig mit Fristsetzung auf den XY eingehend auf, die geforderten Auskünfte zu erteilen und die Kosten meiner Inanspruchnahme zu erstatten. Entgegen Ihrer Ausführunge benutzt meine Mandantin das Kennzeichen schon länger insbesondere als Handelsfirma.
Bei fruchtlosen Firstablauf wird auftragsgemäß Klage zum Landesgericht München I erhoben.
Offen sind im übrigen noch die Auskunftsansprüche, auf welche keinesfalls verzichtet wird. Ich darf nur vorsogrlich darauf hinweisen das hier die Anzahl der Besucher, welche nach dem Begriff "Klingeltöne.xy" gesucht haben und auf der Seite Ihrer Mandantschaft gelandet sind, bekannt ist. Ihre Mandandschaft möge also insbesondere die Statistiken bei den Affiliates offen legen. Die vollständigen und richtigen Auskünfte erwarte ich ebenfalls innerhalb der vorgenannten Frist."
Ich verlezte laut erster Abmahnung Handelsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Namensrecht….
Ich vertraue auch nicht darauf, das das Gericht mir Recht gibt: Wie gesagt der Anwalt ist aus München, das Gericht ist in München, sozusagen Heimspiel…und er führt da unten sicher ständig Prozesse, was für Einnahmen sorgt. Recht haben und Recht bekommen ist leider in unserem deutschen Statt nen Riesen Unterschied ;-( |