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Alt 23-03-2006, 17:16
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Hallo,

Durch das Suchwort "klingeltöne.xy" oder "klingeltöne xy" sowohl groß und kleinschreibung berücksichtigt kam es bis heute in den letzten 13 Monaten zu sagenhaften 47 Zugriffen.Dvon wurde einige getätigt, nachdem ich bereits das ganze entfernt hatte.

Ein Schadensersatz ist daher ziemlich lächerlich, wenn die Richter das Volumen der Besucher sehen, das ganze bewegt sich nämlich im 0,0..1 % Bereich. Selbst wenn jeder dieser "Besucher" ein Jamba-Abo abschließt wären es max. 150€ wenn man die Klickrate und die Abschlussrate berücksichtig, dürfte der Gewinn bei 0€ liegen!

Es stellt sich daher jetzt eher die Frage, ob das größere Übel jetzt die angebliche Verletzung des Handels bzw.liegen Namens und Wettbewerbsrecht ist, mal von den Abmahnkosten von 2.800€ des 160.000€ Streitwertes abgesehen!

Ob ich gegen diese Rechte verstosse ist ja auch nichtmal sicher, so wie es jetzt aussieht, wäre es wohl das "Beste" das ganze auf einen Rechtstreit ankommen zu lassen?
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