hier spricht ein webhoster, der sich hier lange mit beschäftigt hat!
grundsätzlich kann es bei einer .name -domain zu problemen kommen. die NICbehörde kann sich vorbehalten, den antrag abzulehen, wenn folgende eigenschaften nicht erfüllt sind:
1. der name entspricht nicht dem name des antragsstellers.
2. der firmenname entspricht nicht dem antragsteller.
3. der name enthält einen begriff, der zu einem rechtsstreit führen kann.
entgegen einer normalen TLD wird hier, vergleichbar mit der EU-domain darauf geachtet, das der domaininhaber einen berechtigten grund anführt, um eine .name-TLD zu regen.
lieber gruß
terraX