Hallo Dennis,
Anspruch anmelden kannst du natürlich immer, die eigentliche Frage ist doch: wirst du damit auch Erfolg haben?
Und dazu muss ich sagen: Nein.
Dein Nachname gilt genauso wenig als geschützte Marke, wie bei einer Firma auch.
In diesem Falle wird es wahrscheinlich einfach heißen: "wer zuerst kommt mahlt zuerst." |