Danke für deinen Beitrag, aber ich denke, dass man das nicht so schnell abhandeln kann...
Zitat:
| Zitat von bnutzinger Dein Nachname gilt genauso wenig als geschützte Marke, wie bei einer Firma auch. |
Hehe ;-) bin mir schon im klaren darüber, dass 'mein' Name keine Marke ist und deswegen auch nicht das Markenrecht zum Einsatz kommt. Darum interessierte mich ja auch das Namensrecht...
Denke daher, dass es heissen müsste: Wer zuerst 'berechtigt' kommt mahlt zuerst.
Mir geht es hier gerade um das grundlegene Prinzip und nicht, dass ich meinen ach so wichtigen Namen als Domain haben muss...
Aber wenn doch auf einen Nachnamen keine Markenrechte oder ähnliches vor dem Landrush angemeldet worden sind und jetzt ein x-beliebiger Domainhändler Nachnamen registriert hat, müsste man ihn doch in Hinblick auf das Namensrecht zur Herausgabe bewegen können?
Gruß,
dennis