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Alt 14-04-2006, 11:58
Hanno_Muehlbrandt Hanno_Muehlbrandt is offline
Online Marketing Trainee
 
Registrierungsdatum: Apr 2006
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Hallo,
wenn die ganzen Adresses schon Optin sind, solllte es keine Probleme geben, solgange die Weitergabe der Adressen auch in den AGBs festgelegt war.

Alle mal auf "Gut Glück" anschreiben und ein paar Abmahnungen einkalkulieren wird sich nicht rechnen. Da werden die Abmahnungen doch deutlich teurer! Eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung gibt es ausserdem nicht, dass kannste also knicken!

"Plan B" ist genauso illegal wie A. Wenn das keine Optin Adressen sind kannste die CD mehr oder weniger wegschmeißen. Ich würde allerdings nochmal mit dem Adresshändler reden. Sollte der Marktführer sein wird das ganze auch Optin sein!

Ob Post Mailings erlaubt sind kannste nur aus den AGBs ersehen. Rede am besten mal mit dem Verkäufer.

Im Zweifel würde ich allerdings die Finger von lassen!

Viele Grüße
Hanno
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