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| E-Mail-Marketing E-Mail-Marketing ist nicht gleich SPAM. Hier wird darüber diskutiert wie erfolgreiche Kampagnen zu planen sind. |
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#1
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| Kann mir jemand sagen ob das Impressum nun in die E-Mail muss, oder ein Link zum Impressum im der Mail reicht. Danke. |
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#2
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| weder noch! es gibt keine impressumspflicht in der email. allerdings ist es sinnvoll, sich bei einer email zu identifizieren. wir machen es immer so: mfg firma sachbearbeiter emailadresse homepage ich habe noch nie gehört, dass das angezweifelt wurde. lieber gruß terraX |
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#3
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| Danke für die Info. Ich habe bisher auch noch kein Gerichtsurteil gelesen, das besagt ein Link zum Impressum der Webseite reicht nicht aus. Hier mal zwei Interessante Links zum Thema (unterschiedliche Meinung): http://www.marketing-boerse.de/Facha...ewsletter/1525 http://www.akademie.de/direkt?pid=14413&tid=12277 Ich kann mir aber gut vorstellen das die Gesetzesgeber da bald etwas ändern bzw. eine feste Aussage treffen. Danke für Deine Antwort. Grüße Remo. |
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#4
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| ich erwarte hier in naher zukunft kein gesetz, denn schau dir mal einen normalen brief an. wie verhält man sich da, wenn man eine antwort erwartet? man unterschreibt mit seinem namen, ggf auch mit seiner firma. spamer wird das herzlich wenig interessieren. die spamen lustig weiter. ein gesetz wird hier nicht helfen und wäre wieder nur ein weiterer blödsinn. ein ordentlicher webmaster identifiziert sich durch seine adresse, die in einer ordenlichen emailadresse sowieso auch noch einmal enthalten ist. lieber gruß terraX |
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#5
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| Wir vertreiben ein eigenes Newsletter-System unter [URL entfernt (Mod.)] und raten allen Kunden immer eindringlich dazu, ein vollständiges Impressum auch in Newslettermails einzufügen. In der Praxis bewährt es sich, dieses zusammen mit dem Abmeldelink für das Opt-Out in den Fuß des Newsletters zu legen. Es mag rechtlich nicht schlüssig geklärt sein, ob ein Link auf ein Impressum nicht auch ausreichend ist, aber was spricht dagegen auf Nummer sicher zu gehen, und die vollständigen Angaben direkt in der E-Mail zu machen? Außerdem sollte man beachten, dass Kontaktinformationen nicht nur reinen Pflichtcharakter haben, sondern auch nützlich sind. Warum den Empfänger nicht über die eigene Post- und E-Mailadresse sowie Telefonnummer aufklären? Hat doch was praktisches, wenn dieser Kontakt aufnehmen möchte. Geändert von SISTRIX (28-11-2006 um 16:55 Uhr). |
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#6
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| Seit dem 1. Januar 2007 gibt es ein neues Gesetz: Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister” (EHUG) in Kraft getreten. Dies besagt, dass eMails im Geschäftsverkehr ähnlich strickte Pflichtangaben wie ein Impressum enthalten müssen. Davon sind zwar nur alle betroffen, die im Handelsregister eingetragen sind, aber trotzdem wird es wohl zukünftig dann eher unseriös aussehen, wenn das Impressum in den eMails fehlt (Hausfrauen-Firma). |
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#7
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| Am besten mann gewöhnt es sich einfach an das Impressum unter die mails zu hängen, meine Schwester hat in Ihrer Firma gerade den Fall gehabt da konnte auch der Anwalt nicht mehr helfen. Betrifft aber wie oben gesagt momentan nur Firmen die im Handelsregister geführt werden. |
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