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| E-Mail-Marketing E-Mail-Marketing ist nicht gleich SPAM. Hier wird darüber diskutiert wie erfolgreiche Kampagnen zu planen sind. |
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#1
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| In verschiedenen Publikationen habe ich gelesen, dass einzig das E-Mail-Feld einer Anmelde-Seite, für einen Newsletter, als Pflichfeld abgefragt werden darf. Gibt es dazu aktuelle Gerichtsurteile? Weiß jemand mehr zum Thema? |
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#2
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| Habe kein Urteil zu Hand, aber dass es so ist ergibt sich aus dem datenschutzrechtlichen Grundsatz der Datensparsamkeit. Das heisst - vereinfacht gesagt - dass nicht mehr personenbezogene Daten erhoben werden dürfen, als zum Betrieb des jeweiligen Dienstes notwendig sind. Die verpflichtende Erfassung eines Namens ist zum Beispiel zum Betrieb eines Newsletters nicht erforderlich und daher rechtswidrig. Freiwillig darf die Angabe des Namens natürlich erfolgen. (Halb)Off Topic: Ein interessantes Problem in diesem Zusammenhang ist übrigens das dauerhafte speichern der IP Adressen der Besucher. Die IP zählt zu den personenbezogenen Daten und darf / dürfte daher auch nur im o.g. Rahmen gespeichert werden, bzw. solange, bis sichergestellt ist, dass über die IP kein Angriff o.ä. erfolgte. Ein datenschutzrechtlich einwandfreies Besuchertracking ist folglich ohne Weiteres kaum möglich, da viele Programme, auch solche die nur im Einflussbereich des Hosters (z.B. Webalizer) liegen ein Löschen älterer IPs garnicht vornehmen... Gruß Philipp Geändert von phiro (26-07-2006 um 14:26 Uhr). |
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#3
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| Danke, für die Info. |
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#4
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| Datensparsamkeit... wenn ich das schon höhre ![]() Auch wenn alles was phiro geschrieben hat vollkommen richtig ist, würde ich mir da keinen großen Kopf drum machen. Mir ist kein Fall bekannt, bei dem es hier tatsächlich ein Urteil zu lasten des Newsletterbetreibers gegeben hätte. Ich denke das fällt eindeutig in die Kategorie der "schwebend Unwirksamen" Geschäfte/Vertragsabschlüssen (das Ausfüllen eines Fragebogens um ein Newsletter zu abonnieren ist ein Vertragsabschluss). Soll dir erstmal Jemand nachweisen, dass du die Daten nicht brauchst... Prominentes Beispiel für schwebend unwirksame Geschäfte, sind zum beispiel die ganze Handyfun Schiene von Jamba. Da Jamba nicht garantieren kann, dass der Abonnent ihres Spar(?!)Abos tatsächlich geschäftsfähig ist, müssen Sie im Zweifelsfalle (Wenn die Eltern sich beschweren) den Vertrag auflösen und die Leistungen zurückerstatten. Jamba lebt damit ganz gut. An deiner Stelle würde ich es genauso halten. Viel wichtiger ist die Verwendung eines Double-Opt-In-Verfahrens, damit hinterher nicht jemand behaupten kann, er habe sich nicht angemeldet, sondern jemand anders unter Verwendung seiner Adresse. |
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#5
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| So sehe ich das eigentlich aus. Ich habe nur vor kurzem etwas zum Thema gelesen und war etwas unsicher. Douple-Opt-In praktizieren wir bereits. Danke. Gruß Remo. |
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#6
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| Also Urteile dazu sind mir auch nicht bekannt, allerdings kann man eine Namensabfrage sehr wohl erklären. Wie soll ich eine Mailadresse: super@web.de einordnen? War der Besitzer der Emailadresse und hat sich angemeldet? Hat er sich einen Spass erlaubt, um den wirklichen Besitzer zu ärgern? Wie soll ich ihn ansprechen.. Oder ist das für Euch nicht wichtig? Die persönliche Anrede? |
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#7
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| Zitat:
Dafür ist das Double-Opt-In gedacht ![]() |
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#8
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| Habe wirklich mal gedacht ich bin nicht ganz neu in irgendwas.. Aber hier verstehe ich meist nur Bahnhof ![]() was ist Double-Opt-In? |
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#9
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| Double-Opt-In wird z.B. in *fast* allen Foren praktiziert, und ist mittlerweile eigentlich Gang und Gebe. Du meldest dich mit deiner E-Mailadresse irgendwo an, und bekommst dann nen Bestätigungslink, den du klicken musst, bevor du richtig angemeldet bist. |
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#10
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| Ach so. Ok. Das kenne ich natürlich - wieder mal einen Fachbegriff gelernt.. :P Allerdings verwenden wir für unseren "Newsletter" all unsere Kundenemails, da es in Deutschland doch eigentlich erlaubt ist seinen Kunden Werbung zukommen zu lassen. Oder etwa nicht? |
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