Google Cache und Urheberrecht Zitat:
Googles Cache-Funktion verletzt kein Urheberrecht
Ein amerikanischer Online-Autor von Verführungsratgebern ist mit seiner Urheberrechtsklage gegen Google gescheitert. Gordon Roy Parker hatte den Betreibern der Suchmaschine vorgeworfen, Inhalte seiner Internetseiten sowie Usenet-Beiträge über die Cache-Funktion auf Servern zu speichern und Dritten als Suchresultate später zur Verfügung zu stellen.
|
Quelle: http://www.markenbusiness.com/de/news.php?newsid=3229
Geändert von ThomasB (28-03-2006 um 17:00 Uhr).
Grund: Nur Auszüge verwenden, bitte.
|