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| Google Hier werden sämtliche Themen rund um die Suchmaschinenoptimierung für Google behandelt. |
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#11
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| sicher haben wir noch kaum spielräume. aber wenn man es aber auf die goldwaage legt. wenn ich dadurch schaden bekommen würde, würe ich mich auch ärgern. solange es mich nicht stört, würde es mir egal sein. |
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#12
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| nun nicht nur auf den Anwalt. Auch auf das Amt für geistiges Eigentum. Wir haben eine Firma in Europa schützen lassen. Während in Frankreich alles paletti lief, streiten wir noch heute mit einigen Ländern. Aber wenn plötzlich alle möglichen Wortkombis geschützt sind, wie soll man sich dann in einem Forum austoben ![]() Google hat ja auch allen verboten das Wort g**gln zu verwenden (wenn es nicht im Kontext zu G steht) und anstelle die "Nutzung von Suchmaschinen" vorgeschrieben. Viele Grüsse (hoffe das ist erlaubt...) PP |
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#13
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| @Playmo: Es geht ja nicht um "kleinlich sein", nur verfolgt der Mitbewerber ja offensichtlich damit ein Ziel und das ist ja wohl eindeutig.. uns benachteiligen und sich selbst bevorteilen. Und wenn das zu unseren Lasten gehen soll habe ich ja wohl einen Grund für meine Bedenken. Es geht ja in erster Linie darum ob Google uns dafür abstrafen könnte. Im direkten Vergleich der Seiten kann sich wohl jeder selbst ein Bild mache, welche Seite besser dar steht.. Na ja, mal abwarten.. werde das mal beobachten und wenn der Umsatz fällt mal schauen was das zivile Recht so her gibt. Gruß, Sascha |
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#14
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| Zitat:
genau. so würde ich das auch machen. |
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#15
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| Zitat:
Bei mir stellt sich da die Frage, ob eine Kopie so gut sein kann wie das Original? Im ernst, ich hatte da auch so jemanden, der mir nen Titel kopierte. Stand sogar kurze Zeit vor mir (Platz 1 und 2). Tja, was macht man da hatte ich mich gefragt.... Da ein Kopierer ja davon aus geht, dass er mit diesem "konzept" mehr erfolg hat, ist klar: "wenn du ihn nicht überzeugen kannst, dann verwirr ihn". Ich habe daraufhin den Titel der Unterseite über ein paar Wochen hinweg immer wieder umgeändert, umgestellt etc. (der Kopierer immer hinterher *lol*). Verwirr keys hineingenommen, wieder rausgeworfen etc. In der Zwischenzeit den LP der Domain und der Unterseite erhöht und was war noch einiger Zeit --- sie können ihn unter "ferner liefen" suchen :-))) |
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#16
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| @netster: Zitat:
Ein Satz allein wird wohl nie wirklich unter das Unterheberrecht fallen (wobei es auch hier sicher Ausnahmen gibt). Bei "Küchenzubehör und Geschenkartikel aus Edelstahl" sehe ich auch kaum so etwas wie Schöpfungshöhe. Die Sache kann allerdings anders aussehen, wenn man sie aus einem markenrechtlichen Winkel (z.B. Slogan der Firma auf allen Drucksachen, Firmenwagen etc., eventuell sogar als Marke eingetragen?) betrachtet. Aber dazu solltest Du vielleicht den Anwalt Deines Vertrauens befragen. Also Ansatz Urheberrecht in meinen Augen falsch, Ansatz Markenrecht eventuell sinnvoll. Die Frage ist, hat der Kopierer nur den Titel kopiert oder eventuell mehr? Dann könnte man dahinter sicher eine gewisse Absicht erkennen und sollte etwas deutlicher dagegen vorgehen. Gruß, uRMel Geändert von uRMel (30-10-2006 um 13:09 Uhr). |
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#17
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| Zitat:
Ich kann auch nichts schützenwertes an den Begriffen finden, es sind allgemeine Begriffe, die sich nicht schützen lassen. Sollte es jedoch anders sein, dann müssen wir in Zukunft jeden Satz überprüfen den wir schreiben. Es könnte ja sein, dass in der Vergangenheit schon einmal jemand die Formulierung verwendet hat. Das wäre der Untergang für uns alle. Ob der Umsatz von dem Satz abhängt bezweifele ich, der hängt von vielen einzelnen Faktoren ab. Den Titel anzumeckern, finde ich wirklich sehr kleinlich, man kann es auch übertreiben. |
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#18
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| ich schütze mir mal vorsichtshalber den Titel "Küchenzubehör aus Edelstahl und Geschenkartikel" mit besten Grüßen Ludwig |
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#19
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| also ich hab das probleme gerade mit einen autor, der mir verboten hat teile und absaetze seines werkes auf meinen seiten zubenutzen. meine anwalt sagt auch das er das nicht kann, solange das urheberrechtgewahrt wird.also wenn es um groesse sachen geht einfach den auto und nofollow link setzen und man ist auf der sicheren seite.solange es ein vorteil fuer den autor ist und er keinen negativen effekt erwarten kann. ein eigentums anspruch gibt es nicht fuer saetze die zu keinen schriftlich fixierten werk gibt.was auch stumpf ist wenn man lange genug sucht wird man wohl jede satz komby in einen buch finden. ob man den satz nun so oder so rumformuliert oder 1 zu 1 von jemanden kopiert wenn es um nicht geschuetze woerte geht.geschuetzt sind namen,marken und eigennamen alles andere ist free for all. leute die einen eine abmahung schicken lach ich mal kraeftig aus und schicke sie weiter zu meinen anwalt. es gibt eine nette formulierung die man auf seinen seiten einbauen kann. die ist zwar "NICHT ZWINGEND RECHTSGUELTIG" aber sie laesst einen die hintertuer offen es ohne finanziellen schaden abzuregeln mfg zottel mach das LUDWIG dann biste du auf der sicheren seite und kannst dann auch dafuer bezahl lach |
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#20
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| Zitat:
Solang das als Zitat durchgeht, wird das sicher auch unproblematisch sein. Wenn ich allerdings mal angenommen einen Text ins Netz stelle, der nur noch aus Zitaten aus einem Werk eines Autors besteht (zum Beispiel jede zweite Zeile aus "Faust" auch wenn da natuerlich kein Urheberrecht mehr besteht), würde ich mich nicht wundern, demnächst eine Kostennote im Briefkasten zu finden. Gruß, uRMel |
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