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Google Hier werden sämtliche Themen rund um die Suchmaschinenoptimierung für Google behandelt.

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  #11  
Alt 24-10-2006, 18:28
netster netster is offline
Online Marketer
 
Registrierungsdatum: Jul 2006
Ort: Berlin
Beiträge: 134
netster eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

sicher haben wir noch kaum spielräume. aber wenn man es aber auf die goldwaage legt. wenn ich dadurch schaden bekommen würde, würe ich mich auch ärgern. solange es mich nicht stört, würde es mir egal sein.
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  #12  
Alt 24-10-2006, 19:03
Paulchen Paulchen is offline
Online Marketing Pro
 
Registrierungsdatum: Aug 2006
Beiträge: 485
Standard

nun nicht nur auf den Anwalt. Auch auf das Amt für geistiges Eigentum. Wir haben eine Firma in Europa schützen lassen. Während in Frankreich alles paletti lief, streiten wir noch heute mit einigen Ländern.

Aber wenn plötzlich alle möglichen Wortkombis geschützt sind, wie soll man sich dann in einem Forum austoben

Google hat ja auch allen verboten das Wort g**gln zu verwenden (wenn es nicht im Kontext zu G steht) und anstelle die "Nutzung von Suchmaschinen" vorgeschrieben.

Viele Grüsse (hoffe das ist erlaubt...)
PP
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  #13  
Alt 24-10-2006, 21:05
SKalpin SKalpin is offline
Online Marketing Trainee
 
Registrierungsdatum: Dec 2005
Beiträge: 50
Standard

@Playmo: Es geht ja nicht um "kleinlich sein", nur verfolgt der Mitbewerber ja offensichtlich damit ein Ziel und das ist ja wohl eindeutig.. uns benachteiligen und sich selbst bevorteilen. Und wenn das zu unseren Lasten gehen soll habe ich ja wohl einen Grund für meine Bedenken.

Es geht ja in erster Linie darum ob Google uns dafür abstrafen könnte. Im direkten Vergleich der Seiten kann sich wohl jeder selbst ein Bild mache, welche Seite besser dar steht..

Na ja, mal abwarten.. werde das mal beobachten und wenn der Umsatz fällt mal schauen was das zivile Recht so her gibt.

Gruß,
Sascha
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  #14  
Alt 24-10-2006, 22:24
netster netster is offline
Online Marketer
 
Registrierungsdatum: Jul 2006
Ort: Berlin
Beiträge: 134
netster eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von skalpin
"Na ja, mal abwarten.. werde das mal beobachten und wenn der Umsatz fällt mal schauen was das zivile Recht so her gibt."

genau. so würde ich das auch machen.
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  #15  
Alt 30-10-2006, 12:46
Panterchen Panterchen is offline
Online Marketer
 
Registrierungsdatum: Feb 2006
Beiträge: 81
Standard

Zitat:
Zitat von SKalpin
@Playmo: Es geht ja nicht um "kleinlich sein", nur verfolgt der Mitbewerber ja offensichtlich damit ein Ziel und das ist ja wohl eindeutig.. uns benachteiligen und sich selbst bevorteilen. Und wenn das zu unseren Lasten gehen soll habe ich ja wohl einen Grund für meine Bedenken.

Bei mir stellt sich da die Frage, ob eine Kopie so gut sein kann wie das Original? Im ernst, ich hatte da auch so jemanden, der mir nen Titel kopierte. Stand sogar kurze Zeit vor mir (Platz 1 und 2). Tja, was macht man da hatte ich mich gefragt....

Da ein Kopierer ja davon aus geht, dass er mit diesem "konzept" mehr erfolg hat, ist klar: "wenn du ihn nicht überzeugen kannst, dann verwirr ihn". Ich habe daraufhin den Titel der Unterseite über ein paar Wochen hinweg immer wieder umgeändert, umgestellt etc. (der Kopierer immer hinterher *lol*). Verwirr keys hineingenommen, wieder rausgeworfen etc. In der Zwischenzeit den LP der Domain und der Unterseite erhöht und was war noch einiger Zeit --- sie können ihn unter "ferner liefen" suchen :-)))
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  #16  
Alt 30-10-2006, 13:06
uRMel uRMel is offline
Online Marketing Trainee
 
Registrierungsdatum: Dec 2005
Beiträge: 15
Standard

@netster:
Zitat:
Zitat von netster
ich finde das ist nicht rechtens, wobei ich nicht kleinlisch bin.

Ein Satz allein wird wohl nie wirklich unter das Unterheberrecht fallen (wobei es auch hier sicher Ausnahmen gibt). Bei "Küchenzubehör und Geschenkartikel aus Edelstahl" sehe ich auch kaum so etwas wie Schöpfungshöhe.

Die Sache kann allerdings anders aussehen, wenn man sie aus einem markenrechtlichen Winkel (z.B. Slogan der Firma auf allen Drucksachen, Firmenwagen etc., eventuell sogar als Marke eingetragen?) betrachtet. Aber dazu solltest Du vielleicht den Anwalt Deines Vertrauens befragen.

Also Ansatz Urheberrecht in meinen Augen falsch, Ansatz Markenrecht eventuell sinnvoll.

Die Frage ist, hat der Kopierer nur den Titel kopiert oder eventuell mehr? Dann könnte man dahinter sicher eine gewisse Absicht erkennen und sollte etwas deutlicher dagegen vorgehen.

Gruß,
uRMel

Geändert von uRMel (30-10-2006 um 13:09 Uhr).
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  #17  
Alt 30-10-2006, 19:36
klauso klauso is offline
Online Marketing Pro
 
Registrierungsdatum: Dec 2005
Beiträge: 384
Standard

Zitat:
Zitat von netster
"Küchenzubehör und Geschenkartikel aus Edelstahl."


Ich kann auch nichts schützenwertes an den Begriffen finden, es sind allgemeine Begriffe, die sich nicht schützen lassen.

Sollte es jedoch anders sein, dann müssen wir in Zukunft jeden Satz überprüfen den wir schreiben. Es könnte ja sein, dass in der Vergangenheit schon einmal jemand die Formulierung verwendet hat. Das wäre der Untergang für uns alle.

Ob der Umsatz von dem Satz abhängt bezweifele ich, der hängt von vielen einzelnen Faktoren ab.

Den Titel anzumeckern, finde ich wirklich sehr kleinlich, man kann es auch übertreiben.
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  #18  
Alt 30-10-2006, 20:49
Ludwig Ludwig is offline
Online Marketer
 
Registrierungsdatum: Jan 2006
Beiträge: 227
Standard

ich schütze mir mal vorsichtshalber den Titel

"Küchenzubehör aus Edelstahl und Geschenkartikel"

mit besten Grüßen
Ludwig
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  #19  
Alt 30-10-2006, 21:55
zottel zottel is offline
Online Marketer
 
Registrierungsdatum: Dec 2005
Beiträge: 166
Standard

also ich hab das probleme gerade mit einen autor, der mir verboten hat teile und absaetze seines werkes auf meinen seiten zubenutzen. meine anwalt sagt auch das er das nicht kann, solange das urheberrechtgewahrt wird.also wenn es um groesse sachen geht einfach den auto und nofollow link setzen und man ist auf der sicheren seite.solange es ein vorteil fuer den autor ist und er keinen negativen effekt erwarten kann.

ein eigentums anspruch gibt es nicht fuer saetze die zu keinen schriftlich fixierten werk gibt.was auch stumpf ist wenn man lange genug sucht wird man wohl jede satz komby in einen buch finden.

ob man den satz nun so oder so rumformuliert oder 1 zu 1 von jemanden kopiert wenn es um nicht geschuetze woerte geht.geschuetzt sind namen,marken und eigennamen alles andere ist free for all.

leute die einen eine abmahung schicken lach ich mal kraeftig aus und schicke sie weiter zu meinen anwalt. es gibt eine nette formulierung die man auf seinen seiten einbauen kann. die ist zwar "NICHT ZWINGEND RECHTSGUELTIG" aber sie laesst einen die hintertuer offen es ohne finanziellen schaden abzuregeln

mfg zottel

mach das LUDWIG dann biste du auf der sicheren seite und kannst dann auch dafuer bezahl lach
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  #20  
Alt 31-10-2006, 10:58
uRMel uRMel is offline
Online Marketing Trainee
 
Registrierungsdatum: Dec 2005
Beiträge: 15
Standard

Zitat:
Zitat von zottel
also ich hab das probleme gerade mit einen autor, der mir verboten hat teile und absaetze seines werkes auf meinen seiten zubenutzen.

Solang das als Zitat durchgeht, wird das sicher auch unproblematisch sein. Wenn ich allerdings mal angenommen einen Text ins Netz stelle, der nur noch aus Zitaten aus einem Werk eines Autors besteht (zum Beispiel jede zweite Zeile aus "Faust" auch wenn da natuerlich kein Urheberrecht mehr besteht), würde ich mich nicht wundern, demnächst eine Kostennote im Briefkasten zu finden.

Gruß,
uRMel
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