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| Google Hier werden sämtliche Themen rund um die Suchmaschinenoptimierung für Google behandelt. |
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#1
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| Hallo, einer unserer Mitbewerber kopiert seit ein paar Tagen wohl unseren Titel. Ich denke er hat damit nichts gutes vor. Original: wohndesignshopDEE Kopie: wunsch-shopDEE Kann uns das gefährlich werden? Danke. Gruß, Sascha |
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#2
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| Für den, der hinten steht vielleicht. Ich würde nicht ein zweites mal auf exakt den gleichen Titel klicken wenn ich beim ersten mal schon nicht fündig geworden bin. In Richtung Duplicate Content musst Du Dir - solange es beim Titel bleibt - keine Gedanken machen und Unterbinden wirst Du es auch nicht können. Gruß Johannes |
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#3
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| ne sollte keine Gefahr darstellen. Es gibt ja genügend die nur ein Keyword im titel haben - die würden sich ja dann auch alle schaden |
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#4
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| gibt es kein copyright auf geistiges eigentum, also auch text? hab mal irgendwo gelesen das man gegen sowas vorgehen kann. |
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#5
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| Hast Du wohl falsch gelesen. Auf 3-4 allgemeine Keywords hat niemand ein "Copyright". |
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#6
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| "Küchenzubehör und Geschenkartikel aus Edelstahl." ist für mich eine Satzformulierung. Der andere verwendet die gleiche. ich finde das ist nicht rechtens, wobei ich nicht kleinlisch bin. ich würde warscheinlich nichts dagegen haben. aber von gesetzeswegen her denke ich schon das da was geht. und wenn er durch den klau auch noch schaden davon trägt... ich denke mit dem richtigen anwalt kann man da bestimmt eine abmahnung rausholen, wobei ich diese abmahnjäger überhaubt nicht leiden kann. |
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#7
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#8
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| Zitat:
Natürlich kannst du die Firma markenrechtlich schützen, aber auch nur wenn es sich nicht um gängige Begriffe handelt. |
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#9
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| ziemlich schwammig, da sieht man mal wieder das man mit dem richtigen anwalt was machen kann. war da nicht eine miss paris die sich das wort " hot sexy" patentieren lassen wollte? ich weiss nicht ob sie damit durchgekommen ist. ich denke es kommt einfach auf den oder die anwälte an. für mich zählt der satz als geistiges eigentum, da man ihn auch anders formulieren kann und weil offensichtlich ein beabsichtigung in der formulierung dahinter steckt. |
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#10
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| Zitat:
das wäre echt schlimm, ich denke wir haben schon genug mit dem Markenrecht zu kämpfen und wenn wir da erst nachforschen müssten ob nicht so ein einfacher Satz bei einem Mitbewerber steht ... |
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