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Google Hier werden sämtliche Themen rund um die Suchmaschinenoptimierung für Google behandelt.

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  #1  
Alt 03-03-2008, 12:08
franziska franziska is offline
Online Marketing Beginner
 
Registrierungsdatum: Mar 2008
Beiträge: 1
Standard Frage über Markenschützung und Markenbeschwerden

Hallo!
ich habe eine Frage über die Markenschützung.
Ich habe Anzeigen mit dem Begriff "Mac" freigeschaltet, aber es kam eine Meldung von Google zurück, dass Markenbeschwerden vorliegen.
Wisst ihr mehr darüber? Kann ich die Begriffe "Mac", "macintosh" nicht mehr in Anzeigen und als keywords verwenden? Gibt es Alternativen und Begriffe, die ich stattdessen verwenden kann?

Wäre klasse, wenn jemand bescheid weiß

grüße, Franziska
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  #2  
Alt 03-03-2008, 12:20
dennis dennis is offline
Moderator
 
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 954
Standard

Rechteinhaber können bei Google AdWords sowie den Advertisingsystemen der meisten anderen Suchmaschinen ihre geschützen Begriffe auf eine Blacklist setzen lassen und somit das werben mit diesen Begriffen auszuschliessen.

Somit kannst du diese Keywords - wie schon die AdWords Hinweismeldung besagt - nicht nutzen.

Alternative Begriffe welche du verwenden kannst gibt es sicherlich - da musst du kreativ werden und überlegen ob du zielgerichteten Traffic auch über ein anderes Keyword als Mac(intosh) zu dir auf die Seite holen kannst. Pauschale Antworten sind da schwer zu geben weil man dsa Projekt gut kennen müsste.

Gruß,
dennis
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  #3  
Alt 03-03-2008, 14:23
Nicos Nicos is offline
Online Marketing Pro
 
Registrierungsdatum: Dec 2005
Ort: Bodensee
Beiträge: 282
Send a message via Skype to Nicos
Standard

ja und desweiteren sind Antworten auch sehr schwierig, weil es in diesem Bereich noch jede Menge ungeklärter Sachverhalte gibt und dementsprechend viele rechtliche Grauzonen!

Ich spreche aus Erfahrung! ;-(

Also lies dir die google-AdWords AGB´s und Hilfen wirklich 2 mal durch! Tipp: alle Keywords immer in die eckige Klammer setzen.......... [] bringt zwar deutlich weniger Traffic, aber Du bist auf der sicheren Seite

Grüße
Nicos
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  #4  
Alt 03-03-2008, 15:19
HENNY HENNY is offline
Online Marketer
 
Registrierungsdatum: Dec 2005
Beiträge: 129
Standard hier einiges aus österreichischer sicht

OGH untersagt Adwords-Klau
Der Oberste Gerichtshof [OGH] in Wien hat nun entschieden, dass der Kauf markenrechtlich geschützter fremder Adwords nicht zulässig ist. Findige Geschäftsleute versuchen mit dieser Praxis, vom guten Namen bekannter Marken zu profitieren.

Die Praxis, bezahlte Sucheinträge mit Schlüsselwörtern ["Adwords"] zu verbinden, hat Google international bereits einige juristische Auseinandersetzungen beschert.

Denn gewiefte Geschäftsleute sichern sich dabei oft die Adwords der Konkurrenz: Sucht man dann etwa nach einem Auto einer bestimmten Marke, gibt Google in den bezahlten Anzeigen einen Link zum Angebot des Rivalen aus. Das verärgert vor allem bekannte Markenhersteller.

Der Oberste Gerichtshof in Wien hat diese weit verbreitete Werbepraxis nun für unzulässig erklärt.
Adwords sind Schlüsselwörter, die Firmen im Zusammenhang mit ihrem Produkt auswählen können. Stimmen die Adwords mit der Sucheingabe eines Nutzers überein, wird die entsprechende Werbung angezeigt. Der Werbende zahlt dann pro Klick auf den Werbelink einen bestimmten Betrag an Google.
Google AdWords


Adwords-Klau verletzt Markenrecht
Im konkreten Fall kaufte sich eine große österreichische Lebensmittelkette den markenrechtlich geschützten Suchbegriff "Wein & Co".

Somit wurde dem Suchenden nach Eingabe dieses Schlagworts nicht die gleichnamige Vinothek, sondern die Website der Lebensmittelkette als erster Treffer in Google angeboten.

Da die Lebensmittelkette diese Adwords-Praxis nicht aufgeben wollte, zog Wein & Co vor Gericht.

Der OGH entschied nun, dass der Kauf der Suchworte "Wein & Co" und die dadurch erreichte Vorreihung der eigenen Website vor den Eintrag des Kennzeicheninhabers dessen Markenrechte verletzt.
Schon im Februar stellte der OGH klar, dass nicht Google, sondern der Käufer der Adwords für etwaige Rechtsverletzungen haftet.
Firmen haften für Adwords-Klau


Vorsicht beim Adwords-Kauf
"Damit ist der Kauf eines fremden Adwords unzulässig", so IT-Rechtsexperte Axel Anderl von Dorda Brugger Jordis, der Wein & Co in dem Fall vertrat.

Wer bei Google oder anderen Suchmaschinen Keywords kaufen will, müsse "irrsinnig aufpassen, dass er nicht unbewusst Markenrecht verletzt", warnt Anderl weiter in der "Presse". Schließlich schlagen die Internet-Firmen von sich aus Wortvarianten vor. Ob diese geschützt sind, prüft Google aber nicht.

Sperre des eigenen Markennamens
Als Rechteinhaber könne man sich gegen solch unliebsame Überraschungen aber schützen. "Und zwar, indem man seinen Namen bei Google sperren lässt", so Anderl.

Allerdings verlangt das US-Unternehmen derzeit noch, dass man seine Registrierung als Wortmarke nachweisen kann. Ob sich diese Geschäftspraxis vor dem Hintergrund des OGH-Urteils ändert, bleibe abzuwarten.



"Sittenwidrige Ausbeutung"
Offen, da vom OGH nicht angesprochen, bleibt aber die Frage der Verantwortlichkeit des Käufers selbst: Das Wegschnappen geschützter Keywords wird von der herrschenden Lehre mit dem unzulässigen Werben unmittelbar vor dem Geschäftslokal eines Mitkonkurrenten und auch mit Werbung beim Buchstaben des Konkurrenten im Branchenverzeichnis verglichen.

In all diesen Fällen würden der Ruf und die Leistung eines Dritten ohne sachliche Rechtfertigung sittenwidrig ausgebeutet, erklärt IT-Rechtsexperte Axel Anderl von Dorda Brugger Jordis.

Damit ist Keyword-Advertising für den Käufer fremder Kennzeichen riskant. In einigen Ländern wie etwa Frankreich darf Google keine geschützten Schlüsselwörter mehr an Konkurrenzfirmen verkaufen.
------------------------------------------------------------------------

hab einen vergleich mit INTEL hinter mir - den zu meinen gunsten zu
entscheiden, war nicht ohne. ein zweites mal würde ich darauf verzichten.
darf auch leider 10 jahre nichts darüber ausplaudern, steht auf seite 24 d. vertrages der 60 seiten lang ist.

gruss
HENNY
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  #5  
Alt 04-03-2008, 00:12
Stadtmensch Stadtmensch is offline
Online Marketer
 
Registrierungsdatum: Feb 2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 161
Stadtmensch eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Mac und Markenschutz:
Ja, für Computer mag das ja zutreffen. Was aber, wenn ich im Bereich Kommunikationssicherheit werbe und da auf den Begriff MAC (= Message Authentication Code) ziele? Hierfür ist MAC nicht geschützt und da wäre ein Werbeverbot ausgehend von Apple für mich geschäftsschädigend. Außerdem gibt es noch eine MAC-Adresse im Bereich Netzwerktechnik.

Gibt es da in Adwords auch Unterscheidungen nach Begriffsfeldern wie im richtigen Markenrecht?
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  #6  
Alt 04-03-2008, 09:55
Nicos Nicos is offline
Online Marketing Pro
 
Registrierungsdatum: Dec 2005
Ort: Bodensee
Beiträge: 282
Send a message via Skype to Nicos
Standard

konkretes Beispiel für die Gefahren:

Wir haben für einen Kunde unter anderem das Keyword "Schokolade" gebucht. Da wir das Keyword nicht in [] gesetzt haben, hat google unsere Kampagne auch bei Keyword-Kombis angezeigt, die "Schokolade" enthalten haben. Unter anderem auch bei "Schokolade + Markenname", obwohl wir diese Kombi nicht explizit gebucht haben! Dies passiert im Rahmen des "Traffic-Maximizing"!

Der Wettbewerber hat unseren Kunden daraufhin abgemahnt, mit allem drum und dran! leider hat unser Kunde zunächst nicht reagiert, weil er das für einen Fake gehalten hat! Und jetzt ist es richtig teuer geworden! ;-(

also immer an die [] denken!

Grüße
Nicos
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  #7  
Alt 06-03-2008, 10:03
dennis dennis is offline
Moderator
 
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 954
Standard

Also wenn es nach dem Urteil des OLG Frankfurt geht (2te Instanz) hättest du nicht zahlen müssen!

Gestern berichtete heise in diesen Artikel darüber.

Den Beschluss findet ihr unter OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.2.2008, Aktenzeichen 6 W 17/08.

Generell noch was zu den AdWords Richtlinien:
Ein Werbemittel von Jochen Schweizer wurde auch von Google abgelehnt - wegen "pornographischer Inhaltes". Wer sich davon überzeugen will, dass das Werbemittel ziemlich unverfänglich ist kann es in dem Partnerblog von Jochen Schweizer nachlesen. (Um es vorweg zu nehmen - nein, ich bin nicht der Dennis aus den Blogkommentaren).

Gruß,
dennis
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  #8  
Alt 06-03-2008, 12:42
HENNY HENNY is offline
Online Marketer
 
Registrierungsdatum: Dec 2005
Beiträge: 129
Standard andere LÄNDER - andere RECHTSSPRECHUNG

in österreich wurde vor kurzem ein plastischer chirurg zu 34.500 euro verdonnert, weil er mit den kw seiner mitbewerber bei google geworben hat.

gruss
henny

mehrere verfahren sind momentan in der hotellerie anhängig - schätze einmal,
dass die auch gröber zur kasse gebeten werden.
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  #9  
Alt 07-03-2008, 09:54
Nicos Nicos is offline
Online Marketing Pro
 
Registrierungsdatum: Dec 2005
Ort: Bodensee
Beiträge: 282
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Standard

hallo zusammen,

das Problem sind die regioanlen Unterschiede in der Rechtssprechung! Das OLG Bamberg hat z.B. anders entschieden! Und leider war das Verfahren gegen unseren Kunden dort anhängig! Wir hätten natürlich Einspruch erheben und das Ganze bis zum BVG durchkämpfen können! Allerdings steigen damit auch jedesmal die Kosten! Und das Risiko zu verlieren ist einfach da, d.h. man muss sich entscheiden einen kleineren Betrag zu bezahlen, oder eine unverhältnismässig größere Summe zu riskieren! Die Chancen stehen quasi 50:50! Wir haben uns gemeinsam mit dem Kunden für eine schnelle Abwicklung entschieden und bezahlt! Wenn auch sehr zähneknirschend!

Grüße
Nicos
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