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| Online-Recht Hier geht es um rechtliche Themen beim Online-Marketing. |
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#31
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| Da es uns nun auch getroffen hat wollen wir uns hier auch einmal zu Wort melden. Unsere Erfahrung hat gezeigt das es in einem solchen Fall nur Sinn macht einen guten Rechtsanwalt zu nehmen und gegen die ganze Sache vor zu gehen. Besonders wie in diesem Fall, da hier nach unserer Meinung alles auf sehr "wackeligen Beinen" steht und die Kläger anscheinend nur das schnelle Geld machen wollen. Über einen eventuellen Kontakt zu anderen Webmastern die betroffen sind, würden wir uns sehr freuen. trendmile |
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#32
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| Hallo Handy, auch ich habe eine Abmahnung erhalten die absolut überteuert war und das Gericht hat den Anwälten sogar noch recht gegeben. Hier hilft wirklich nur mehr ein Anwalt der genau einschätzen kann, wie die Lage wirklich ist. Wichtig für dich, dass du dir so genaue Aufzeichnungen wie möglich archivierst falls du später doch noch Beweismaterial brauchst. Ausdrucke von Suchresultaten, Statistkien, Einkünfte soweit nachvollziehbar wie möglich. Mach dich nicht verrückt, weil es nichts besser macht. Im Nachhinein wirst du sehen, dass es nicht so wild ist wie du heute vielleicht denkst. Beste Grüße, Michael |
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#33
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| Auf der Website selbst steht DerBegriff.de ist eine eingetragene Wortmarke AZ: 12345678.9 beim Deutschen Patent - und Markenamt - vielleicht hilft euch das bei der Recherche. |
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#34
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| Gibts schon was neues Handy? |
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#35
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| Habe ne UL vor ein paar Tagen abgegeben, heute Post!.Der Anwalt ist aber nicht einverstanden, da ich meine Einkünfte + Statistiken nicht offengelegt und will wissen seit wann ich das ganze mache. 1. Wie soll ich wissen wieviele Besucher über das Key "Klingeltöne.de" kamen, wenn es nie in den Top 30 meiner Suchbegriffe war, die angezeigt werden???? 2. Genaues Datum kann ich keines nennen weil ich nicht weiß wann ich das ganze hochgeladen habe, er schreibt das es im Google Cache mind. seit 01. Februrar 05 ist. 3. Mein Affili Account läuft mit zig Projekten zusammen, deswegen kann ich doch nicht da meine Einkünfte nennen, weil man das absolut nicht TRENNEN kann. 4. Ich weiß aber 100% das ich dem so gut wie keinen schaden zugefügt habe, da kein Mensch "klingeltöne.de" in ne Suma eingibt oder "klingeltöne de" Zu guter letzt ist der Anwalt aus München, er möchte beim OLG München ansonsten dagegegen klagen. Das OLG München hat bereits damals wegen Metatag Benutzung für einen Kläger entschieden..... Wie kann ich nachweisen, das ich durch dieses Key so gut wie keine Besucher hatte und es dementsprechd keine oder so gut wie keine Einkünfte gab? Kann mein Web-Hosting Anbieter die Refers dieser Url herrausfinden? Und wie verhalte ich mich bezüglich des Zeitraums 01.Februar 05 wird genannt, aber wie soll ich ne genaue Angabe machen? Es haben doch sicher schon einige von euch so nen Problem gehabt, hoffe kann mir jemand helfen... Gruß Thomas |
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#36
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| Moin Moin Handy. Wenn ich das richtig verstanden habe ist die Marke am 03.03.2006 bekannt gemacht worden?...geschrieben hast du das so. Einen Tag später hast du die Abmahnung bekommen?....geschrieben hast du das so. Was will der denn?....einen Tag Umsatz ausrechnen/raten und deswegen den Hans machen? Was geht den das denn an was vor Eintragung der Marke war? Man kann von dem ganzen Quark ja halten was man will,ich würde den mal fragen ob er in Haft gelitten hat und gesiebt denkt. Gruß Öddel P.S.: Danach wird schon gesucht,bin selbst auch mehrfach davon betroffen,daß hier sogar sehr bekannte Leute deshalb meine Domains klonen,mir geht das aber am Arm vorbei = Hungerhaken SEOs P.P.S.: Wenn die Zeit wirklich so knapp war zwischen Bekanntmachung der Marke und der Abmahnung würde ich das mal ins Feld führen. Es kann ja wohl keiner verlangen,daß ich hier alle 5 Minuten das DPMA abfrage. |
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#37
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| Ja so war es, die Anmeldung zur Marke war zwar schon einige Zeitfrüher doch die Bekanntmachung am 03.03. und am 06.03 hatte ich die Abmahnung... Ich weiß nicht ob ich daher schon vorher ggf. Auskünfte über Einkünfte erteilen muss... Ich habe mit meinem Hosting Anbieter gesprochen, ich kann bis zu 1 1/2 Jahre alle Hits dieser Marke auszählen lassen...wenn es 500 sind, wäre es verdammt viel, gibt ja keine sau nen domainnamen mit " " ein außer seos |
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#38
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| Na wenn er sich auf den Markeneintrag stützt kann er wohl kaum rückwirkend Ansprüche geltend machen bis zur Erfindung des Internets oder wie? Eventuelle Ansprüche gelten für mich ab Eintrag und/oder Bekanntmachung der Marke. Prioritätstag (Tag der Anmeldung) ist doch nur wichtig gegenüber Typen die evtl. die gleiche Marke anmelden und sich gegenseitig behaken wer da nun schneller war. Schreib doch einfach genau die Statistik vom Bekanntgabetag bis zur Entfernung der Verletzung auf deiner Seite auf und als Umsatz 1 Cent. Lass ihn doch vor Gericht wandern damit,ich hätte da meinen Spass dran. Oder schicke denen doch noch ne Abmahnung,mit der Begründung einer Wettbewerbsbehinderung,weil du als Anbieter von Klingeltönen nicht unter deren Domain zu erreichen bist :-) Gruß Öddel |
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#39
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| Also die UL wurde angenommen, im Moment geht es nur um weitere Ansprüche, ich poste Mal den letzten Teil des Schreibens: "Selbstverständlich verletzt auch die Benutzung des Zeichens "Klingeltöne xy" die Rechte meiner Mandantein an der Bezeichnung "Klingeltöne.xy". Die Verwendung des Kennzeichens durch Ihre Mandantin in dem Metatags verletzt auch vorsätzlich und planmäßig die Rechte meiner Mandantin. Meine Mandantin sieht deshalb keinerlei Veranlassung auf ihre weiteren Rechte zu verzichten oder gar die Angelegenheit als erledigt zu betrachte. Ich fordere Ihre Mandantin daher letzmalig mit Fristsetzung auf den XY eingehend auf, die geforderten Auskünfte zu erteilen und die Kosten meiner Inanspruchnahme zu erstatten. Entgegen Ihrer Ausführunge benutzt meine Mandantin das Kennzeichen schon länger insbesondere als Handelsfirma. Bei fruchtlosen Firstablauf wird auftragsgemäß Klage zum Landesgericht München I erhoben. Offen sind im übrigen noch die Auskunftsansprüche, auf welche keinesfalls verzichtet wird. Ich darf nur vorsogrlich darauf hinweisen das hier die Anzahl der Besucher, welche nach dem Begriff "Klingeltöne.xy" gesucht haben und auf der Seite Ihrer Mandantschaft gelandet sind, bekannt ist. Ihre Mandandschaft möge also insbesondere die Statistiken bei den Affiliates offen legen. Die vollständigen und richtigen Auskünfte erwarte ich ebenfalls innerhalb der vorgenannten Frist." Ich verlezte laut erster Abmahnung Handelsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Namensrecht…. Ich vertraue auch nicht darauf, das das Gericht mir Recht gibt: Wie gesagt der Anwalt ist aus München, das Gericht ist in München, sozusagen Heimspiel…und er führt da unten sicher ständig Prozesse, was für Einnahmen sorgt. Recht haben und Recht bekommen ist leider in unserem deutschen Statt nen Riesen Unterschied ;-( |
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#40
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| ...du kommst hier immer stückguthaft mit allem rüber,erst jetzt rückst du damit raus,daß es nicht nur um die Markenverletztung geht sondern u.a. um das von mir ganz am Anfang erwähnte Wettbewerbsrecht. Da muss ich meine vorherige "gesiebte" Äußerung zum RA zurückziehen. Wie er allerdings an die Statistik kommt,wieviele Leute über den Begriff bei dir gelandet sind ist mir ein Rätsel. Gruß Öddel. |