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| Online-Recht Hier geht es um rechtliche Themen beim Online-Marketing. |
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#21
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| Ok dann mal zu den Fakten es ging um die Marke "Klingeltöne.de" diese wurde am 03.03.06 bekannt gemacht, einen Tag später hatte ich eine Abmahnung des im Internet bekannten Anwalts B.S. zunächst als E-Mail. Ich wurde abgemahnt, da ich auf meiner Seite das Key "www klingeltöne de" plaziert hatte. Da ich dieses Key durch das Google Keyword Tool erhalten habe ist es nicht auszuschließen, das andere Webmaster dieses Key auch benutzen und evtl. auch abgemahnt wurden. Eine erste Beratung durch einen Anwalt gibt mir Hoffnung: Da erstens der Streitwert von 160.000€ maßlos übertrieben wurde, das Wort "Klingeltöne" nicht geschützt werden kann und so nicht für die Marke "Klingeltöne.de" der Klingeltöne GmbH stehen kann, es sich evtl. um eine Serienabmahnung handelt? Das in meinem Metatag davor bzw. dahinter "WWW" & "DE" ist nach Meinung des Anwalts unrelevant, da diese Wörter schon garnicht geschützt werden können, daher dreht es sich nur um den Begriff "Klingeltöne". Ich denke das sollte nun mal reichen, falls jemand noch ne Abmahnung bekommen hat, kann er sich bei mir melden. Ansonsten wo wir beim Thema sin, kann es Probleme geben, wenn der Name einer Markein einem zusammenhängende Text im Footers steht, also nicht "weiß auf weiß" oder Metatag? |
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#22
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| Hi, ok, darauf jetzt mal meine bescheidene Meinung: 1. Abmahnung per Email sagt eigentlich schon alles - Deppen ! Allein, dass dir jemand eine "Abmahnung" per Email, schickt sagt dir schon, dass du es nicht mit einer "seriösen Abmahnung", sondern entweder mit Anfängern oder Abzockern zu tun hast. Auf eine Abmahnung per Email musst du nicht reagieren, Sie ist aus diversen Gründen nichts rechtskräftig. 2. Wenn die Abmahnung danach dann per Post kommt wette ich, dass da diverse Formfehler drin sein werden. 3. ich hab jetzt keine Lust die Marke "Klingeltöne.de" zu prüfen, aber ich bezweifle doch sehr, dass , wenn es die Marke gibt, diese die Nennung "Klingeltöne" im geschäftlichen Verkehr unterbindet. Was ist das für eine Marke, evtl. ne Bildmarke ? ![]() 4. wenn die Abmahnung wirklich schriftlich kam empfiehlt es der gesunde Menschenverstand irgendwie zu reagieren, da das Risiko sonst doch schon recht hoch ist. -> Anwälte suchen und vergleichen. Hier wird immer wieder ein ganz bestimmter Name genannt, aber ohne dem Herrn zu Nahe zu treten: mir hat er mal eine Angebot für die Prüfung gemacht und für die Hälfte hat dann ein anderer Anwalt den Fall zu den Akten gelegt, sprich die Gegenseite hat nicht mal mehr reagiert... Gruß Frank |
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#23
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| Zwar nicht zum Thema aber "Abmahnungen" per E-Mail scheinen derzeit gross in Mode zu sein. Gerne auch mit eingescanntem Tiff als Anhang. Steht dann zwar "Vorab per E-Mail" drin, per Post kommt aber nie irgendwas ... |
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#24
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| @Corlath Punkt 2, trifft zu die Abmahnung kam gestern per Post, außerdem meinte der Anwalt das einige Formfehler gemacht wurden. Punkt 4, das mit dem Angebot traff bei mir auch zu, da es jetzt nicht ein ganz harte Nuss ist, habe ich mich erstmal für einen anderen Anwalt entschieden. Ich zweifle sicher nicht an den Fähigkeiten, aber wenn man das ganze nur nebenbei betreibt, verdient man meist nicht soviel wie die Hauptberuflichen unter euch und da spielt der Preis nun auch ne Rolle. Hoffe jemand weiß auf meine Frabe, ob es Probleme geben kann, wenn der Name einer Marke in einem zusammenhängende Text im Footers steht, also nicht "weiß auf weiß" oder Metatag noch ne Antwort |
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#25
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| Moin Moin. Ich glaube das geht los ! Als ich das Thater mit der anderen Kxingeltoene.de hatte(ca. 1 Jahr her),haben xerstin xraps und ich telefoniert (Inhaberin der Kxingeltöne.de),da sie erst die für mich bestimmte Abmahnung erhalten hat und das dann weitergeleitet hat. (Habe die kxingeltoene.de.nr damals auf ihr PP umgeleitet) Nun gut,in dem Telefonat sagte sie mir,daß sie selbst eine Abmahnung bekommen habe von der kxingeltoene.de wegen ihrer kxingeltöne.de Hier ihre sinngemässe Äußerung: "Das ist Banane!Das Wort kann man nicht schützen,die können uns nix!" ...und jetzt kommt die auf die gleiche Tour bei anderen? Selbst drüber aufregen über so'n schei...und dann die selbe Masche reiten? Pfui,pfui,pfui !!!...die Welt ist doch schlecht,das Internet ist schlecht,macht einen schlecht,alles Pfui!...nur noch rumboxen. Gruß aus ShenZhen - Öddel - |
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#26
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| Das ist ja wohl mal ein schlechter "Witz", über wenn lief das Verfahren, zufällig über einen R. S. ? Bei mir wird im Schreiben die Klingeltöne.de GmbH von deiner xerstin xraps vertreten, sowie von R.S. der im Schreiben Inhanber der Marke ist. Melde dich mal per PN, denke wird sollten mal Privat darüber sprechen….. |
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#27
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| guckst du mal hier nach, ob es die Marke überhaupt gibt: http://oami.eu.int/CTMOnline/Request...SearchAdvanced |
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#28
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| Relevant dürfte hier https://dpinfo.dpma.de/ sein. Dort wird übrigens eine eingetragene Wort/Bildbarke auf die GmbH gefunden. Gruß Johannes |
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#29
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| "klingeltöne.de nicht zu schützen" also da wäre ich mir jetzt nicht so sicher! hast du einen anwalt der sich mit markenrecht auskennt? oder willst du dir die kosten sparen und erzählst hier nur das die info von einem anwalt kommt? irgendwie, ich bin zwar kein experte, kommt mir das etwas seltsamm vor! was ich weiß ist: du kannst dir sogar die ersten drei Buchstaben von alphabet schützen lassen wen es dein wille ist! genau wie die farbe magenta von der tekom oder der begriff inside von intel geschützt sind! es kommt letzten endes nur auf den zusammenhang an ob du belangt werden kannst oder nicht. machst du eine webseite über wurscht und nutzt die farbe magenta ist alles im grünen bereich. machst du aber ein branchenbuch oder was ähnliches und nutzt die farbe magenta bist du dranne. also geh zu einem anwalt, hier kann dir eh keiner helfen selbst wen er durchblick hat. den er müste sich den markeneintrag und deine seite genau anschauen. ich vermute zwar das die abmahnung für die füsse ist. aber vermuten ist nicht wissen. und wen die abmahnung nicht rechtens ist dann brauchst du die kosten eh nicht zu tragen. und noch eines. der streitwert ist erst einmal alleine vom kläger (abmahnenden) feste zu legen. dein anwalt, so es einer ist, hat sich bestimmt etwas anders ausgedrückt als wie das du es uns hier mitteilst! gruß iluminatus Geändert von iluminatus (10-03-2006 um 00:45 Uhr). |
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#30
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| Hallo, also ich habe einen Anwalt genommen, er meinte halt das der Streitwert schon erstmal zu drücken sei, unabhängig vom Ergebnis. Wenn diese "kxingeltöne.de" selbst von "kxingeltoene.de" abgemahnt wurde, dürften die ja nicht mehr existieren wenn sie ihren Rechtsstreit verloren hätten. Außerdem ist hier die Gefahr einer Verwechslung um einiges höher, eine Marke anmelden kann jeder, auch das Wort "SMS" wurde sowohl als Wort & Bildmarke eingetragen…. Ich werde euch, wenn dieser Thread noch existieren wird über das Ergebnis informieren, trotzdem schon mal danke für das große Interesse! Gruß |