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Online-Recht Hier geht es um rechtliche Themen beim Online-Marketing.

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  #1  
Alt 10-04-2006, 12:00
dennis dennis is offline
Moderator
 
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 967
Standard Namensrecht bei .eu beim Landrush

Hallo zusammen,

nach einem turbulenten Start der .eu Domains werden wohl der ein oder andere nicht an die gewollte Domain herangekommen sein.

Deswegen mal die generelle Frage wie es rechtlich aussieht wenn man seinen Familiennamen nicht erhalten hat, sondern eine andersnamige europäische Firma ohne Markenrechte den Zuschlag erhalten hat.

Könnte man in so einem Fall einen Anspruch auf die Domein anmelden?

Gruß,
dennis
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  #2  
Alt 10-04-2006, 13:56
bnutzinger bnutzinger is offline
Online Marketing Pro
 
Registrierungsdatum: Apr 2006
Beiträge: 311
Standard

Hallo Dennis,

Anspruch anmelden kannst du natürlich immer, die eigentliche Frage ist doch: wirst du damit auch Erfolg haben?

Und dazu muss ich sagen: Nein.

Dein Nachname gilt genauso wenig als geschützte Marke, wie bei einer Firma auch.

In diesem Falle wird es wahrscheinlich einfach heißen: "wer zuerst kommt mahlt zuerst."
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  #3  
Alt 10-04-2006, 15:02
dennis dennis is offline
Moderator
 
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 967
Standard

Danke für deinen Beitrag, aber ich denke, dass man das nicht so schnell abhandeln kann...

Zitat:
Zitat von bnutzinger
Dein Nachname gilt genauso wenig als geschützte Marke, wie bei einer Firma auch.

Hehe ;-) bin mir schon im klaren darüber, dass 'mein' Name keine Marke ist und deswegen auch nicht das Markenrecht zum Einsatz kommt. Darum interessierte mich ja auch das Namensrecht...

Denke daher, dass es heissen müsste: Wer zuerst 'berechtigt' kommt mahlt zuerst.

Mir geht es hier gerade um das grundlegene Prinzip und nicht, dass ich meinen ach so wichtigen Namen als Domain haben muss...

Aber wenn doch auf einen Nachnamen keine Markenrechte oder ähnliches vor dem Landrush angemeldet worden sind und jetzt ein x-beliebiger Domainhändler Nachnamen registriert hat, müsste man ihn doch in Hinblick auf das Namensrecht zur Herausgabe bewegen können?

Gruß,
dennis
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  #4  
Alt 10-04-2006, 15:11
bnutzinger bnutzinger is offline
Online Marketing Pro
 
Registrierungsdatum: Apr 2006
Beiträge: 311
Standard

Nun ich bin kein Experte, was Patentrechte und dergleichen Betrifft. Aber gesetzt den Fall, dass wie du schilderst irgendjemand X-Beliebiges deinen Nachnamen registriert hast, sieht die sache ja schon ganz anders aus.

Ausgehend davon, dass diese ganze Sunrise-Geschichte ja genau zu dem Zweck geschaffen woprden ist, dass eben nicht einfach jemand her geht und X-Domains auf Verdacht registriert, würde ich sagen, dass da deine Chancen schon deutlich besser stehen.
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