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| Online-Recht Hier geht es um rechtliche Themen beim Online-Marketing. |
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#1
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| ich lese sowas immer öfter, erfüllt das auch seinen Zweck? Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Die zeitaufwändigere Einschaltung eines Anwaltes zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. oder ist das alles eh für die Katz? |
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#2
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| Zitat:
Servus, ich glaube nicht, dass es von der rechtlichen Seite nix bringt, also wenn einer abmahnt, dann würde dieser Spruch nichts verhindern oder gar die Kosten vermindern. Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung ;-) Andernfalls gibt es möglicherweise den einen oder anderen Gechädigten, der überlegt, ob er dem Verursacher auch mit einem Hinweis zur Beseitigung des Ungemachs veranlassen könnte. Wenn sich also einer eingeladen fühlt, nicht gleich mit voller Wucht loszulegen, dann hätte das Sprüchlein ja sogar genützt... Viele Grüsse |
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#3
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| Ich denke auch nicht, dass es in irgendwie Sinn macht. Wer abmahnen will, der tut das einfach ;-) |
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#4
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| Denke auch nicht, dass das rechtlich einen Effekt hat. Aber vielleicht hilft es ja auf die von Birdy2006 bescrhiebene Art. Wobei ich glaube, dass wenn jemand wirklich mit dem gedanken spielt eine Site abmahnen zu lassen, ihn das Sätzlein auch wenig beeindruckt. Würde sowieso nur auf einer Nichtkomerziellen Seite auch nur halbwegs eindruck hinterlassen ![]() |
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