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| Online-Recht Hier geht es um rechtliche Themen beim Online-Marketing. |
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#1
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| Hallo Habe mir eine Private Homepage erstellt und wollte aus einem Lied Glockengeläute als wav Intergrund laufen lassen. Also nicht das Komplette Lied nur einen Teil von ca. 15 sekunden und den habe ich dann auf ca. 30 sekunden verlängert. Muss ich da was beachten? Habe noch nichts richtiges gefunden auch bei Google nicht. Danke schon falls jemand sich auskennt damit. Gruss Silvio |
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#2
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| gute frage! aus dem bauch heraus würde ich sagen das dass problemlos machbar sein sollte. aber was nützt dir mein bauchgefühl! ![]() eigentlich gibt es nur einen vernünftiegen weg. - du ruffst bei der gema an und fragst. geben die dir ein okay, dann sollte es okay sein! sagen die nein, bedeutet das nicht unbedingt die wiedergabe der tatsächlichen rechtslage! dann wirst du wohl in den sauren apfel beisen müsen und einen medienanwalt für eine auskunft bezahlen müssen. gruß iluminatus |
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#3
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| Warum so schwierig? Stell dich doch mal um 12 Uhr Mittags neben ne x-beliebige Kirche un nimm das Gebimmel auf.. das kannste dann verwenden, wie du willst.... Es sei denn, es ist ein "spezielles" Geläute... da ist der Weg Gema/Medienanwalt vlt. doch der beste Weg. |
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#4
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| naja, wer weiß, ob die im vatikan nicht auch gema verlangen und denen das gebimmel als verbeitung von musik in der öffentlichkeit verkaufen. dann wäre der vorschlang schlichtweg eine raubkopie! ![]() lieber gruß terraX |
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#5
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| Hallo Vorab erstmal danke an iluminatus, Hell Fire und terraX für die Tips. Das mit dem Aufnehmen hatte ich mir auch schon so gedacht aber wie gesagt vielleicht hat das schon jemand und hat rechte darauf. Mal sehen vielleicht gibt es noch paar Tips oder Antworten. Man kann es ja auch weglassen. Also wie gesagt danke erstmal für die Interesse an dem Problem. Gruss Silvio |
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#6
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| Zitat:
...also ich weiss ja nicht, aber Umgebungsgeräusche, die eh jeder hören kann, ohne gesondert dafür zahlen zu müssen, darf ich nach meinem Rechtsverständniss auch aufnehmen und digital anderen Leuten zur Verfügung stellen. ... da könnte ja auch der Förster kommen und sagen, ich darf dessen Waldvogelgezwitscher nicht ins Netz stellen... *sick* ...abgesehen davon, wofür zahlst du denn schon Gemagebühren(alias Kirchensteuer? ) |
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#7
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| da du nur 15 sekunden vom original genommen hast, dürfte es keine bedenken geben. ansonsten verfremde es ein bissel ![]() |
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#8
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| Zitat:
Laut meiner Info sind sogar bis zu 30 Sekunden in Ordnung. |
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#9
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| Also ich persönlich halte da gar nichts davon. Immer wenn ich auf eine Seite mit Musik komme, bekomme ich erst mal einen Schock, weil mir auffällt, daß ich wohl vergessen habe, meine Lautsprecher auszuschalten. |
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#10
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| Ich finde Homepage auch besser ohne Musik...Muss ja nicht sein wenn ich lese noch diese Begleitung...wenn man auf der Arbeit surft nervt das auch ein wenig wenn alle gucken ![]() sonst frag doch einfach mal n anwalt...beratung ist doch kostenlos und hilft weiter ![]() |
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