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| Online-Recht Hier geht es um rechtliche Themen beim Online-Marketing. |
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#11
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#12
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| Oh, okay. Damit hätte ich nicht gerechnet! |
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#13
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| Looki looki -> http://www.google.de/search?hl=de&q=...le-Suche&meta= |
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#14
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| YeeHa, hier geht es ja um den umgekehrten Fall. Also dass man bei einer Google Suche nach Begriff keine Seite finden soll auf denen B.e.g.r.i.f.f steht. |
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#15
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| Ich weiß. ich wollte nur damit sagen, dass Google es auch alles umdrehen kann. Google setzt B.e.g.r.i.f.f. als Begriff zusammen und andersrum sollte es auch funktionieren? Oder? |
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#16
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| In dem Heft was ich neulich von Ebay erhalten habe "So ist's Recht, Wissenswertes für gewerbliche Verkäufer" steht auf Seite 6, das es nach den Grundsätzen nicht erlaubt ist, Vertragsinhalte wie AGB (...) als Bilder oder Grafiken einzubinden, weil so nicht gewährleistet sei, dass Informationen auch für sehbehinderte Mitglieder abrufbar sind. Dies nur als ergänzendenHinweis zur Frage ob es einen Gesetzestext gibt, der sowas verbietet. |
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#17
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| Moin Moin BuySellOnline Du schreibst etwas von Ebay,Grundsätzen und einem Gesetzestext. Ist das nun "Ebaygesetz" oder wie soll ich das verstehen? Solange in DE nicht jede Ampel ein akustisches Signal für Blinde hat,würde mich das nicht jucken mein Impressum als Grafik einzubinden. Das hätte für mich eine weitaus höhere Priorität als so ein "Anwaltsozialhilfeprogramm-Schnickschnack" mit der Erreichbarkeit eines Impressums. Gruß Öddel P.S.: Kann natürlich sein,daß jede Ampel,mittlerweile,über Tuten und Tröten verfügt,bin da nicht so auf dem Laufenden,war 3 Jahre nicht da. |
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#18
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| Öddel, ich weiss jetzt nicht genau was Du noch wissen möchtest. In den Ebay Bedingungen steht angabegemäß, dass Ebay es nicht wünscht, wenn Ebaynutzer wichtige Hinweise in Bildformaten einfügen. Genaueres wäre in den Ebay-Bedingungen nachzulesen. Ich wollte damit kommunizieren, dass es noch weitere Beweggründe gibt, als zu fragen, ob es gesetztlich geregelt ist, in welchem Format ein Impressum eingebunden werden muss. |
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#19
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| Zitat:
Image-Alt Text und das Problem ist gelöst. Es gibt für Blinde speziell eine Software die ihnen die IAT's ausliest. Das alleine kann's also nicht sein. Und man könnte es auch als Voraussetzung ansehen, dass Blinde ein solches Programm haben. Was würden Sie sonst mit Image-generierten Titles machen? Auf der Strasse haben Sie auch einen Blindenhund, um das Sinnbild von Öddel weiterzuführen. Das ist rein faktisch betrachtet und nicht despektierlich gemeint! Problem ist eher die HTML-Verfügbarkeit, aber das hat schon jemand geschrieben. Was Öddel meinte (korrigier mich bitte Ö.): Das mit Ebay ist ok, nur sind ihre AGBs meilenweit von Gesetzestexten weg. Meine auch ![]() Grüsse PP |
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#20
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| Na dann ist ja gut wenn das so ist und es alle wissen. Hier noch der bislang fehlende Quellennachweis http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_5.html |
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