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| Online-Recht Hier geht es um rechtliche Themen beim Online-Marketing. |
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#1
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| Hallo, ist man Abmahngefärdet wenn man seine Adresse ( Name, Straße... ) als JPG im Impressum hat? Hab gerade einen Tipp erhalten? Was sagt Ihr dazu? |
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#2
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| Hallo! Möglicherweise besteht diese Gefahr, denn in § 6 TDG heisst es: Zitat:
Die Frage ist, welche Anforderungen man an die unmitteldare und ständige Verfügbarkeit stellt. Insbesondere bei Textbasierenden Browseren (Lynx, etc.) oder von mobilen Endgeräten ist diese bei Vorhalten eines jpg als Impressums - zumindest meiner Meinung nach - nicht gegeben. Ich persönlich würde daher dazu tendieren, dies nicht genügen zu lassen. Ob es bereits Rechtsprechung zu der Frage gibt, weiß ich nicht. Insbesondere stellt sich mir allesdings die Frage nach dem konkreten Nutzen. Wer seinen Namen nicht in Google sehen will, dem ist auch mit einem einfachen noindex geholfen. Gruß Philipp |
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#3
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| § 6 TDG ist nicht mehr gültig, es zählt nun das TMG |
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#4
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| Ich habe meine Kontaktdaten auch per Grafik eingebunden, da ich nicht in Google gelistet sehen möchte. @ Boa Wie sieht es nach dem TMG mit einem Impressum als Grafik aus? |
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#5
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#6
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| Bin zu müde zum Lesen. Könnt mir ja morgen früh berichten was drin steht ;-) |
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#7
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| Zitat:
Spam habe ich wegen des Impressums noch nie bekommen "info /#/ domain.de" kapiert imho noch kein Spider und aus Google kann man es ja per Robots-Metatag und robots.txt raushalten. Geändert von -=nX=- (29-03-2007 um 00:58 Uhr). |
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#8
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| @tea29 Das ist noch zu neu um irgendwelche Aussagen zu treffen. Bislang ist nichteinmal geklärt (gerichtlich) ob ein Impressum nach TMG überhaupt erforderlich ist. Man könnte das auch so auslegen, das nun weder private noch gewerbliche ein solches brauchen. Das werden irgendwelche HH Landgerichte gewiss entscheiden. Zum Spamschutz ist eine Grafik (am besten noch durch Linien ala captscha durchkreuzt) am sichersten. @-=nX=- Selbst Verschlüsselung reicht inzwischen nicht mehr aus um das zu schützen und ein noindex oder gar die Robots.txt hält bestimmt die Mailspider ab ![]() |
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#9
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| @boa: Recht hast Du, § 5 TMG regelt das, was vorher in § 6 TDG stand, allerdings wortgleich an dieser Stelle, daher bleib ich darüber hinaus bei meiner Meinung ![]() Gruß Philipp |
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#10
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| Zitat:
Schreib doch dein Impressum in dieser Art: "K.e.v.i.n. M.u.s.t.e.r. M.u.s.t.e.r.s.t.r.a.ß.e. 2.2." Per css passt du die Punkte der Hintergrundfarbe an und bringst sie auf die kleinstmögliche Größe und schwupps, findet man deinen Namen in keiner Suchmaschine, aber du hast ein Impressum. Oder alternativ kann man auch nach jedem Buchstaben eine kleine blank.gif-Grafik einfügen. Spider haben damit Probleme, aber ein normalsterblicher Mensch wird dein Impressum gut lesen können. |
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