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| Online-Recht Hier geht es um rechtliche Themen beim Online-Marketing. |
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#1
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| leset selbst und wundert Euch (oder auch nicht mehr.... )http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...490006,00.html grüsse, engel |
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#2
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| No Comment. |
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#3
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| Hmm... Web 2.0 ... Hirngespenster und Werbemasche ... und das andere ist eben nen lange abgekautes Thema was immer mal hochgeholt werden will. |
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#4
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| sie übertreiben schon so langsam. gut, man betreibt eine kneipe und es gibt immer wieder zoff. da ist es bisher üblich das man (je nach bundesland) früher oder später keine konzesion mehr hat. so weit so gut! habe ich als gastwirt meinen laden aber zumindest halbwegs im griff so kommt keiner auf die idee mich für kriminelle machenschaften die dort geplant wurden mit zur verantwortung zu ziehen. und wie wird das eigentlich als wohnungsvermieter gehandhabt? werde ich da auch zum mitstöhrer wen ich die wohnung an kriminelle vermiete? ich habe nichts gegen eine gewisse ordnung im internet. was manche meinen, sich dort benehmen zu können ist teils schon sehr bedenklich. aber noch bedenklicher halte ich eine justiz die dem internet einen sonderstatus verpasst! dabei lassen sich sicherlich 99% alle fälle mit ganz realen situationen vergleichen. eine beleidigung in einer gaststätte ausgesprochen ist eine beidigung wo der der diese ausspricht für haftet und nicht der wirt. (ausser man kann aus seinem benehmen schlußvolgern dass er es ausdrücklich duldet) er hat halt die pflicht in seinem laden ordnung zu halten. und was ist ein forum bitte anderes als eine gaststätte? okay, das risiko für eine beleidung was vors maul zu bekommen ist praktisch nicht vorhanden. aber sonst ist das eigentlich exakt der gleiche fall! gruß iluminatus |
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#5
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| um nur deinen letzten Satz anzusprechen ... in einer Gaststätte bekommste rechts links dicke Backen und gut ist ... es sehen / hören zudem auch nicht unbedingt viele andere. In einem Forum lesen unter Umständen noch hunderte weitere Personen diese Beleidigung. Ganz vergleichen lässt sich das mündliche in der Realität mit dem virtuellen Schriftlichen also nicht. Im Internet ist die ganze Sache eben immer noch eine "einfache" Geldquelle welche man auf der Straße nicht so einfach vor die Tür gelegt bekommt. (ausser man kann aus seinem benehmen schlußvolgern dass er es ausdrücklich duldet) ... dies ist auch online so, man hat im System die Möglichkeit zur Wortzensur, die Meldefunktion etc. wenn also stehen bleibt, duldet es der Betreiber in meinen Augen ebenfalls. Beste Grüße, Eisy ps: man hat das Thema nen Bart ... ![]() |
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