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| Online-Recht Hier geht es um rechtliche Themen beim Online-Marketing. |
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#1
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| Mal eine allgemeine Frage. Man richtet sich eine Internetadresse ein. Darf diese ohne Auftrag des Eigentümers in Webkatalogen und Suchmaschinen durch deren Betreiber aufgenommen werden? Gruß, der Netzinspektor |
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#2
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| Prinzipiell gilt: Ein jeder darf Links auf andere Seiten setzen. |
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#3
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| Danke für die Antwort @jr-evening...dem zu Folge dürfte niemand meckern, wenn man einen Link auf eine Seite mit einem Freewareprogramm setzt, so das es dessen Traffic belastet...verstehe ich so richtig und 2. jeder darf zum Beispiel meine www in seinem Webkatalog aufnehmen ohne mich zu fragen? Gruß, Netzinspektor |
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#4
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| Manche haben aber im Impressum etwas stehen dazu. Lies dir erst die Seiten durch, sonst kommst du eventuell in Schwierigkeiten. |
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#5
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| du darfst in deinen webkataloge die seiten führen, die dir gefallen oder einem bestimmten standard entsprechen. für verzeichnise gilt das auch. aber einer dritte person schaden zuführen, indem du künstlich den traffic nach oben setzt, darfst du nicht. das kann ärger geben. lieber gruß terraX |
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#6
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| jo, danke...Impressum dort gelesen... bei dem Freewareanbieter steht, dass das Programm kostenlos verteilt werden kann und dies auch erwünscht ist...also nen Link dahin dürfte für Ihn kein Prob. sein. Er muß sich ja des Traffics bewußt sein... Danke Euch... Gruß, der Netzinspektor |
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#7
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| >> du darfst in deinen webkataloge die seiten führen, die dir gefallen oder einem bestimmten standard entsprechen. Weißt du das genau? Würde mich mal interessieren. |
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