Zurück   Online Marketing Talk > Sonstiges > Online-Recht
Benutzername
Kennwort
Registrieren Hilfe Feed Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren

Online-Recht Hier geht es um rechtliche Themen beim Online-Marketing.

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
  #1  
Alt 08-12-2005, 02:08
RA Dr. Bahr RA Dr. Bahr is offline
Moderator
 
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 25
Standard AG Charlottenburg Haftung einer Suchmaschine & Abmahnkosten

Es gibt ein neues Urteil in Sachen Suchmaschinen-Haftung:

AG Charlottenburg, Urt. v. 25.02.2005 - Az.: 234 C 264/04

Leitsätze:
1. Eine Suchmaschinen haftet für Rechtsverletzungen frühestens ab Kenntnis.
2. Eine Prüfpflicht vor Veröffentlichung besteht für eine Suchmaschine grundsätzlich nicht.
3. Für ein anwaltliches Aufforderungsschreiben, das die Suchmaschine in Kenntnis setzt, können keine Anwaltskosten geltend gemacht werden.



Das Besondere an der Entscheidung ist, dass die Klägerin hier Ersatz der Anwaltskosten verlangte, die für das Schreiben anfielen, die die Suchmaschine in Kenntnis über die Rechtsverletzungen setzte. Dem hat das Gericht eine Absage erteilt.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 08-12-2005, 10:06
warry warry is offline
Online Marketing Beginner
 
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 10
Standard

Interessant, es würde mich interessieren, ob man diese Rechtsauffassung auch auf die sogenannten Produktsuchmaschinen anwenden kann bzw. welche Vorraussetzungen dann erfüllt sein müssten.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 09-12-2005, 03:36
RA Dr. Bahr RA Dr. Bahr is offline
Moderator
 
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 25
Standard

Guten Abend!

Zitat:
Zitat von warry
Interessant, es würde mich interessieren, ob man diese Rechtsauffassung auch auf die sogenannten Produktsuchmaschinen anwenden kann bzw. welche Vorraussetzungen dann erfüllt sein müssten.

Was genau ist denn unter Produktsuchmaschinen zu verstehen? Vielleicht mal ein Beispiel? Kelko etc? Oder was?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 09-12-2005, 12:18
Dolce Dolce is offline
Moderator
 
Registrierungsdatum: Nov 2005
Ort: Monaco City
Beiträge: 33
Dolce eine Nachricht über ICQ schicken Dolce eine Nachricht über MSN schicken
Standard

Die Frage ist, ab wann ist eine Suchmaschine eine Suchmaschine...
Bzw. fallen Seiten, die Suchergebnisseiten von anderen Suchmaschinen (z.B. Mirago) einblenden auch in die Abteilung "Suchmaschine"!?

Grüße Stefan
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 09-12-2005, 19:09
eMoOM eMoOM is offline
Online Marketer
 
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 194
Standard

mal mein kurzes brainstorming dazu:

seiten die den mirago feed zb einblenden sind ja vertragspartner von mirago. (kann man da juristisch auch von sog. "erfuellungsgehilfen" sprechen?)

die definition "suchmaschine" ist gar nicht so einfach.
ich glaube, je mehr werbung auf der seite der "suchmaschine" (wir meinen hier wohl alle fractals, splogs mit entsprechenden feeds etc ) desto weniger wird ein Richter die Seite als solche betrachten. Es geht dann weniger um den Nutzen fuer den User, sondern um die Absicht wirtschaftlich, ohne ruecksicht auf markenrechte zb, davon zu profitieren.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 15-12-2005, 23:27
eMoOM eMoOM is offline
Online Marketer
 
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 194
Standard

war das zu konkret von mir formuliert oder besteht allgemein kein interesse mehr am thema?
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:41 Uhr.


SEO by vBSEO